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Rechnung vom Anwalt nach 1 1/2 Jahren. Ist das rechtlich ok?
Folgender Fall:
ich habe mich vor zwei Jahren von meinem Mann getrennt und war mit meinen Kindern im Frauenhaus. Dort hat man mir einen Termin bei einem Rechtsanwalt gemacht und so verzweifelt, wie ich war, bin ich auch hingegangen.
Dann kam es zur Verhandlung, wo ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten habe.
Nach einem halben Jahr Trennung habe ich mich mit meinem Mann versöhnt und bin zu ihm zurück.
Nun habe ich eine Rechnung von dem Anwalt bekommen, dass ich die Kosten für das Beratungsgespräch übernehmen soll. Ich war damals ohne Einkommen und jetzt habe ich auch kein Geld. Mein Mann sieht es nicht ein zu bezahlen.
Ist das überhaupt rechtlich zugelassen, dass der Anwalt das Geld von mir verlangen kann?
An alle Rechtspfleger: bitte gebt mir einen Rat.
Ich will mich weder davonschleichen, noch drücken. Ich wollte nur wissen, warum ich nach so langer Zeit eine Rechnung bekomme, ohne vorher zu erfahren, dass ich überhaupt mal zahlen muss, nur weil ich wieder mit meinem Mann zusammen bin. Ich wollte ja damals nicht zum Anwalt, sondern die Damen vom Frauenhaus haben mich gedrängt dazu.
Und nochwas am Rande: ich habe bereits die erste Rate bezahlt, weil ich wahrscheinlich viel zu naiv bin. Mit meiner Frage, wollte ich mir eigentlich nur einen Rat holen, ob das alles korrekt ist, was der Anwalt verlangt.
Für was zahle ich nur diesen teuren Rechtsschutz, wenn man ihn nicht in Anspruch nehmen kann (laut Aussage des Anwalts übernehmen die angeblich nur das Erstgespräch und nicht die weiteren Kosten, was ich nicht ganz glauben kann). Ich werde noch bei meiner Versicherung anrufen.
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Selbstverständlich ist das ok, du hast eine Leistung beansprucht die zu bezahlen ist, ein Anwalt ist kein Seelsorger u. auch die verlangen Geld. Innerhalb von 3 Jahren kann er jederzeit eine Rechnung stellen. Dein Göttergatte soll zahlen, durch ihn hattest du ja diese Probleme.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ist in Ordnung, Du hast eine Leistung bekommen und muÃt sie in dem Augenblick bezahlen wo du dazu wieder in der Lage bist, im Frauenhaus warst du das sicherlich nicht, aber nun lebst du wieder in der Ehe ( oder seid ihr nicht verheiratet?) somit ist dein Partner oder Ehemann dazu verpflichtét diese Auslagen für dich zu tätigen wenn du kein eigenes Einkommen hast. Wieso weigert er sich eigentlich? Es ging doch damals um eine Hilfe für dich..........
- RobLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt leider zahlen da der RA eine Leistung erbracht hat und Verjährung besteht nach 1 1/2 Jahren auch nicht. Nur du solltest drauf achten ob er 16% oder 19% Mwst. berechnet. Es gab zwischenzeitlich eine Erhöhung, auÃer die Beratung war 2006 vor der Erhöhung. Vielleicht solltest du nochmal mit dem RA reden und ihm deine Situation erklären ggf. könnt ihr euch einigen.
- vor 1 Jahrzehnt
Du hast eine Leistung beansprucht, die es zu zahlen gilt.
Wieso hast du kein Geld? Hat dein Mann keine Arbeit? Dann müÃtet ihr mit dem Anwalt über ein ggf. reduziertes Honorar verhandeln und ihm zwecks dessen eure Einkommenssituation schildern.
Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass man nicht aus Spaà in ein Frauenhaus geht. Der Mann hat somit erheblichen Anteil an dem Beratungsbedarf durch den Anwalt gehabt. Zudem lebt ihr nun wieder in einer Ehegemeinschaft, die ja auch finanzielle Gemeinsamkeit voraussetzt.
Ich finde es schon moralisch bedenklich, Leistungen zu beziehen und nun aufgrund vermeintlich regulierter Familienverhältnisse von der Begleichung daraus entstehender Kosten nichts wissen zu wollen. Ich würde einfach beanspruchte Leistungen bezahlen, wie es normal sein sollte.
Willst du nun wissen, ob du nach eineinhalb Jahren noch verpflichtet bist, eine Rechnung zu begleichen oder wie du dich aus der Geschichte rauschleichen kannst? So klingt das für mich leider eher...
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- vor 1 Jahrzehnt
Ihr seid alle schlau. RA sind Halsabschneider. In deinem Fall hätte er dir einen Antrag auf Beratungshilfe anbieten können, da du keinen Einkommen hattest. Ich würde mit ihm nochmal reden.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer soll den Anwalt sonst bezahlen? Du hast seine Leistung in Anspruch genommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schau mal im HGB unter "Verjaehrung" nach, da muesste eine Richtlinie drinstehen.