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Darf man das...?
Folgende Situation: Jemand wird wegen seines Äußeren beleidigt und es wird durch ein Gericht das Urteil gesprochen, daß 6000 Euro Schmerzensgeld gezahlt werden müssen.
1. Muss dann das Geld ans Opfer gezahlt werden oder kann es auch an caritative Einrichtungen gespendet werden?
2. Darf das Opfer u.U. das Geld für eine Schönheitsoperation ausgeben?
2. Sind Schönheitsoperationen so teuer, daß man die Beleidigung ggf. wiederholen muss, um für die Schönheitsoperationen des Opfers genügend Geld bereitstellen zu können?
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
gibt es fragen, bei der man hirn gespendet bekommt?
deine hat gute chancen nominiert zu werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was muss man im Kopf haben
um solche Fragen zu stellen ????
!" Nur Stroh "! ?
Quelle(n): >Z< - lowtecLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das Opfer kann sich ruhig öfter beleidigen lassen. Den Gewöhnungsparagraphen gibt es nicht. Der Bonus für Schönheitsköniginnen liegt allerdings höher.
Quelle(n): gr - vor 1 Jahrzehnt
Schmerzensgeld geht an das Opfer welches dieses wohl gut brauchen kann vielleicht gründest du nen Beleidigungsverein um den vielen hässlichen Leuten zu helfen kannst dann auch mal bei mir vorbei kommen bin auch nicht perfekt und 6000€ würden mir auch gut tun
;-) lg
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- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei dem Gerichtsurteil wird festgelegt, ob der Kläger das Geld bekommt oder ob der Angeklagte das Geld an eine Stiftung oder als mildtätige Spende an eine Organisation bezahlen muss.
Darauf hat man keinen Einfluss.
Sollte das Opfer dieses Geld bekommen, liegt es in seinem Ermessen, was er damit macht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im Gerichtsurteil steht drinnen, an wen Du das Geld ueberweisen musst. Das weitere geht Dich nichts mehr an.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
An Deiner Stelle wuerde ich mich weniger Gedanken um das Aussere als um das Innere machen. Ich glaube das waere in Deinem Falle die empfehlenswerte Prioritaet.