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Wenn ich eine vermietete Wohnung habe und einen neuen Nachmieter habe ich das Recht die Wohnung zu besichtigen

Ich möchte meine vermietete Wohnung verkaufen und sie duch den neuen Käufer besichtigen lassen , der Mieter verweigert uns den Zutritt

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das darf er auf gar keinen Fall, was isn das für ein Typ? Versuche mit ihm einen konkreten Termin zu machen und wenn er sich weiterhin sperrt, kannst du nur Klage erheben durch einen Rechtsbeistand.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Recht hat er nicht. Jeder Mieter muss den Vermieter Zutritt gewähren. Nach Absprache natürlich. Dies hat nach Aufforderung des Vermieters innerhalb von vier Wochen zu geschehen.

    Andernfalls abmahnen und dann kündigen.

  • Anne
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich als Besitzer eines Hauses bzw. einer Wohnung mein Eigentum verkaufen will, muss der Mieter zulassen, dass du mit dem potentiellen Käufer die Wohnung besichtigst. Er muss auch dulden, wenn dabei mehrere Kandidaten die Wohnung besichtigen wollen. Kündige eine erneute Besichtigung schriftlich an. Eine Terminsetzung von 2 Wochen ist angemessen. Schriftlich deshalb, damit du bei einer einstweiligen Verfügung per Gericht schon deine Bemühungen im Vorfeld belegen kannst. Weise den Mieter auch auf seine gesetzliche Pflicht hin, dass er diese Besichtigung zulassen muss und du gegebenenfalls auch eine einstweilige Verfügung per Gericht anstreben wirst, sollte er den Zutritt wieder verweigern. Sollten aus seiner Weigerung dir Kosten entstehen, wirst du diese von Ihm fordern. Wenn so etwas im Brief steht - und die Forderung ist ja auch Rechtens - dann denken Mieter meist doch noch einmal über ihre Weigerung nach.

    Quelle(n): Bin selber Vermieter eines Mietshauses.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das darf er nicht, er muss nach vorheriger Absprache die Wohnung zeigen. Wenn nicht, dann melde dich bei dem Mietamt. Die helfen dir dort weiter.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast das Recht aus wichtigen Grund die Wohnung besichtigen zu lassen. Dazu gehört auch der Verkauf. Notfalls klagen.

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