Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

9.Kl. Schule für Lernbehinderte ( 1992 Land Sa.) =?

Habe folgende Anfrage über meine HP bekommen:

Ich habe mit der 9. Klasse die Schule für Lernbehinderte abgeschlossen ( 1992, Land Sachsen ) . Jetzt wurde mir bei einer Maßnahme gesagt, ich hätte den Hauptschulabschluß.

Meine Frage: Was hab ich jetzt:

Entweder: Hauptschulabschluß oder Realschulabschluß oder 8.Klasse Hauptschule oder 9.Klasse Sonderschule oder was ?

Es geht um die Erstellung meines Lebenslaufes und das ich keine Lügen rein schreibe ? Aber mich auch nicht unter Wert verkaufe, so sagte es mein Lehrer bei der Maßnahme.

Bitte keine " doofen " Antworten, da ich die Internet - Url an den Fragesteller weiter gebe.

Ich möchte dieses Forum nutzen, um Fragen zu beantworten, welche ich nicht in der Lage bin.

LG Rico

Update:

Zu Marc:

1.) Ich bin`s nicht, Schade für Deine Vorurteile. (Frage kam über kontakt@richot-power-info.de, kannst mir auch gerne bei Problemen schreiben, bin in verschiedenen Foren eingetragen )

2.) Wer lesen kann ist klar im Vorteil, es geht nicht um die Maßnahme, sondern darum ob ein Abschluß der 9. Klasse der Schule für Lernförderung gleich bedeutend ist, wie welcher Abschluß einer anderen Schule ? Ich weiß es nicht und Du wahrscheinlich auch nicht.

3.) Habe ich keinen gedroht, sondern wollte nur unqualifizierte Antworten, welche hier "manchmal" der Fall sind, ausschließen.

Lieber eine konkrete Antwort, als 10 Sinnlose, welche keinen weiter helfen. Ich verstehe dieses Forum als Hilfe und nicht als Kritik an Fragen der Nutzer !

LG Rico

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Innerhalb der Sekundarstufe 1 gibt es drei Abschlüsse:

    - Hauptschulabschluss

    - Realschulabschluss und den

    - Abschluss der Schule für Lernbehinderte (der heißt tatsächlich so).

    Derjenige, der die Frage gestellt hat, hat daher zumindest letzteren Abschluss. Generell ist es auch möglich, dass Schüler an Schulen für Lernbehinderte einen Hauptschul- oder sogar einen Realschulabschluss erwerben.

    Dafür gelten jedoch unterschiedliche Voraussetzungen. D. h., kein Schüler einer Schule für Lernbehinderte erhält nach dem Abschluss der 9. Klasse automatisch einen Hauptschulabschluss. An manchen Schulen müssen die Schüler dafür noch die 10. Klasse der Sonderschule besuchen, die dort der 9. Klasse der regulären Hauptschule entspricht. Die Voraussetzungen hierfür wären entsprechend gute Noten in den Hauptfächern, ein Antrag der Erziehungsberechtigten und letztlich die Entscheidung der Schule, ob der Schüler in der Lage wäre, die Anforderungen der 10. Klasse zu erfüllen. Andere Schulen unterrichten nach Mittelschullehrplan direkt auf die Abschlüsse hin. D. h. es gibt Hauptschul- und Realschulklassen. Doch das müsste dem Fragesteller bekannt sein, wenn er eine solche Klasse besucht und dort den jeweiligen Abschluss gemacht hat. Da ihm das nicht bekannt zu sein scheint, nehme ich an, dass er den Abschluss der Schule für Lernbehinderte hat.

    Nachtrag:

    Mein Beitrag (mein erster überhaupt bei yahoo) wurde als nicht hilfreich bewertet. Dabei habe ich diese Frage aufgrund der mir durch das Posting bekannten Fakten eindeutig beantwortet. Ich kann daher nur zwei Dinge annehmen:

    a) ich habe mich für die bewertende Person zu kompliziert ausgedrückt oder

    b) der Fragesteller selbst bewertet nur die Antwort positiv, die er gern hören möchte.

    Ich bin selbst ausgebildete Lehrerin in Sachsen und habe mit Förderschullehrern gemeinsam studiert. Zudem kenne ich einige der hiesigen Schulen für Lernbehinderte. Meine Informationen bezieh ich daher aus erster Hand. Daher nun noch einmal zum Mitschreiben (falls a zutrifft):

    Der Fragesteller hat nach dem Besuch von 9 Klassen der Schule für Lernbehinderte ausschließlich einen Abschluss der Schule für Lernbehinderte. Dieser wird nicht automatisch einem anderen Abschluss gleichgesetzt. Dafür hätte er die Bedingungen erfüllen müssen, die ich bereits oben geschildert habe.

    Nachzulesen ist das Ganze auch im Sächsischen Schulgesetz, das auch die Abschlüsse der Schulen regelt.

    Sollte b zutreffend sein, fände ich das wirklich schade für meinen ersten Versuch, jemandem in diesem Forum zu helfen. Ich frage mich, was manche Leute sich denken. Sie bitten andere um Hilfe, weil sie etwas nicht selbst in Erfahrung bringen können (was ja ok ist) um dann die anderen, die im Grunde nichts davon haben, dass sie sich mit den Problemen anderer Leute auseinandersetzen, zu beleidigen. Aber ich nehme mal an, dass solche Leute hier eher die Seltenheit sind, sonst würde wohl kaum noch einer antworten. Schade, dass man in diesem Fall nur die Antworten melden oder bewerten kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Baden-Württemberg hat ein Förderschüler nur einen Hauptschulabschluß, wenn er die Hauptschulprüfung gemacht und bestanden hat. Allerdings werden nur wenige Schüler für die Prüfung zugelassen. Vielleicht erkundigst du dich nochmal beim Kultusministerium in Sachsen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also zunächst glaube ich nicht, dass Du mit vielen ernsthaften Antworten rechnen darfst, wenn Du den Usern in deiner Frage bereits drohst. Wobei ich deine Drohung auch nicht so ganz verstehe, aber als solche auffasse.

    Es wird nicht so leicht sein deine Frage zu klären, weil Du nicht näher auf die Maßnahme eingegangen bist.

    Grundsätzlich hattest Du 1992 möglicherweise den Abschluß der Sonderschule. Es gibt natürlich Maßnahmen, die nach einem erfolgreichen Abschluß den Hauptschulabschluß beinhalten. Das sollte dann aber den Unterlagen zu entnehmen sein, die Du bei Abschluß der Maßnahme bekommen hast. Möglicherweise hast Du aber auch nur die Qualifikation erlangt, einen Hauptschulabschluß nachholen zu können. Wie gesagt, steht in deinen Unterlagen.

    Den Realschulabschluß (diesen gibt es erst nach der 10. Klasse) mit einer Maßnahme zu erlangen, ohne vorher den Hauptschulabschluß nachgeholt zu haben ist in der Form nicht möglich. Auch gibt es keinen Hauptschulabschluß nach der 8. Klasse. Dieser ist frühestens nach der 9. Klasse möglich. Aber auch nur dann, wenn die zehn Pflichtschuljahre erfüllt sind. D. h. wenn man im Laufe der 9 Jahre ein Jahr wiederholt hat und somit schon 10 Jahre die Schule besucht hat, hat man nach der 9. Klasse schon den Hauptschulabschluß.

    Wenn Du aber doch in Kontakt zu deinem Lehrer der Maßnahme stehst, kann er dir doch sicher genaue Auskunft über deine Qualifikation geben, oder?

    Nachtrag

    Wo stecken in meiner Antwort Vorurteile?? Kannst Du lesen? Offensichtlich verstehst Du dieses Forum aber als Kritik an den Antwortenden.

    Jetzt wird nicht nur gedroht, sondern auch beleidigt?? Mehr fällt dir nicht ein? Schade!

    Wenn allerdings dein schriftlicher Ausdruck ebenso ausgebildet wäre, wie meine Fähigkeit zu lesen, wäre deine Frage auch verständlicher gewesen. Nicht nur für mich, sondern auch für andere User. Du siehst ja die Resonanz.

    Wenn ich deine Frage berücksichtige und deine Reaktion auf meine Antwort addiere, wirkt es recht wenig glaubwürdig, wenn Du immer noch behauptest das es nicht um dich geht.

    Wie dem auch sei, ganz sicher bist Du nicht in der Lage zu beurteilen, ob ich deine Frage hätte beantworten können, wenn Du sie verständlich und detailliert gestellt hättest. Ganz abgesehen davon sind meine Informationen sachlich vollkommen richtig. Wenn Du mehr als einen Sonderschulabschluß hättest, würdest Du die Antwort auch verstehen.

    Sorry Rico, erst denken, dann schreiben.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.