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Nicole fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Alleinerziehend-Was passiert nach meinem Tod?

Ich bin alleinerziehend u desöfteren beschäftigt mich die Frage was mit meinem Sohn geschieht, falls ich sterbe oder zu einem Pflegefall werde.Kann ich das jetzt schon regeln was ich möchte?Lebt er dann automatisch bei seinem Papa (hat auch das Sorgerecht)?Wie ist das mit den finaziellen Sachen, die ich abgeschloßen hab für Ihn?Bin um jeden Rat dankbar....

12 Antworten

Bewertung
  • Sindu
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schau mal hier :

    Sorgerecht im Falle Ihres Todes

    Haben Sie das gemeinsame Sorgerecht, ist eindeutig, dass das Sorgerecht im Falle Ihres Todes bei dem anderen Elternteil verbleibt.

    Bei Ihrem alleinigen Sorgerecht ist nach dem BGB geregelt, dass der andere leibliche Elternteil das Sorgerecht erhält, sofern dies dem Kindeswohl nicht schadet. Möchten Sie Vorsorge für andere Regelungen treffen wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes „Sorgerechtstestament” handschriftlich zu erstellen. Allerdings ist Ihre Verfügung bei der Vormundschafts- oder Sorgerechtsvergabe durch das Vormundschaftsgericht nicht bindend, wird aber üblicherweise bei der Entscheidung berücksichtigt.

    Textvorschlag:

    "Hiermit bestimme ich (Name und Anschrift), dass ... (Name und Anschrift) im Falle meines Todes der Vormund meiner Kinder (Namen und Geburtsdaten) werden soll.

    Ort, Datum Unterschrift"

    Diese Regelung sollte der/diejenige in den Händen haben, der/die nach Ihrem Tod für Ihr Kind sorgen soll, damit der Übergang möglichst nahtlos geschehen kann. Zusätzlich können Sie bei einer bestehenden Freiwilligen Beistandschaft dieses Testament beim Jugendamt (Stadtverwaltung) hinterlegen. Am Sichersten ist es, das Testament beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr in Verwahrung zu geben.

    http://mitglied.lycos.de/VAMV_OS/9930_verschiedene...

    **********************************

    oder hier :

    Sorgerecht bei Tod eines Elternteils oder der Eltern

    Was ist, wenn ich nicht mehr bin?

    Oft stellen sich Eltern die Frage: Was passiert, wenn einer der Elternteile stirbt? Wer übt dann das Sorgerecht aus? Sollte diese Frage nicht geklärt werden, kann dies sehr belastend sein. ...weiter auf folgender Seite:

    http://www.memmingen.de/348.html

    *********************************************

    Wer erhält das Sorgerecht, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt?

    Wenn es dem Wohl des Kindes entspricht, wird das Gericht in einem solchen Fall das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen. Das bedeutet, daß das Gericht zunächst einmal nachprüft, was für das Kind das Beste ist. Das Jugendamt wird eingeschaltet und führt ein Gespräch mit allen Beteiligten, je nach Alter des Kindes wird also auch das Kind selbst befragt. Das Jugendamt gibt dann eine Stellungnahme an das Gericht ab, die oft sogar einen Vorschlag enthält. Ist das Kind alt genug, um selbst eigene Wünsche äußern zu können, wird der Wunsch des Kindes berücksichtigt.

    http://www.alleinerziehend.net/Alleinerziehend-FAQ...

    ..................................................

    oder auch hier :

    http://lilienkelch.de/Sorgerecht62.php

  • vor 1 Jahrzehnt

    da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt,geht der Sohn automatisch nach Deinem Tod zum leiblichen Vater.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar, Papa ist der Papa, und wenn der ablöffelt gibt es noch die Paten (vorausgesetzt er hat welche) Wenn nix mehr da ist kommt das Jugendamt und kümmert sich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Na, ich denke schon, dass er dann zu seinem Vater käme. Das ist ja auch normal. Nur wenn der kein Sorgerecht hätte (weil Schlimmes vorfällt oder so), käme er in eine Pflegefamilie.

    Ich bin zwar nicht alleinerziehend, sondern verheiratet, aber wir haben für den Fall, dass wir beide z.B. durch einen Unfall ums Leben kämen, meine Schwester gefragt, ob sie dann einspringen würde. Und sie hat auch akzeptiert (sie hat keine Kinder und ist alleinstehend). Das scheint mir die 'natürlichste' Lösung zu sein. Ob das rechtlich Bestand hat, weiss ich nicht recht, aber wenn alle verbleibenden Erwachsenen einverstanden sind, sehe ich keinen Grund, warum das nicht auch gehen sollte.

    In Deinem Fall ist auf jeden Fall der Vater die nächste Bezugsperson für deinen Sohn.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hey,

    als erstes wird nach den nächsten verwandten gesehen, wenn du sagst der vater hat auch das sorgerecht, wird der kleine zu ihm kommen, als pflegefall, das hängt von der pflegebedürftigkeit ab, sicher kannst du per testament veranlassen was weiter passiert falls du nicht mehr bist...bei den finanziellen sachen bekommt er- bei dir wär es wohl der vater oder jemand du du festlegst als vormund sich darum kümmern, da ich 2 fache mutter und versicherungsfachfrau bin, schau nach, wenn du als bezugsberechtigten eingetragen hast, - es gibt verträge da zahlt die versicherung weiter wenn du als versicherungsnehmer vor dem 18.ten verstirbst und das in der höhe in der der vertrag läuft, bei andren verträgen mußt du dich drum kümmern wer statt deiner weiter zahlen würde, - (bei allem versicherungstechnischem achte auf die eu-vermittlerrichtlinien und lass sie dir genau erklären, sie sollen den kunden schützen, wenn man weiß wie....)für den fall das... solltest du schulden haben, sorge dafür das der vormund deines kindes - wenn sie größer sind als das was du für ihn gemacht hast, das erbe innerhalb 6 wochen ablehnt,

    doch was mir sorgen macht- wieso beschfftigt dich das so...

    alles liebe juli

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich galube einfach, du machst dir sorgen, weil du glaubst du stehst nun als alleinerziehende mit allem alleine da. so ist es aber nicht. du erziehst nicht allein und du bist nicht allein- im hinblick auf das kind. vater ist- und bleibt vater. ich kenne diese gedanken als auch alleinerziehende genau. plötzlich alleinstehend mit allem- was wird aus dem kind? mach dich davon frei. gehe von einer alleinstehenden frau den weg zu einer allein stehenden frau. und lasse solche zukunfstängstlichen gedanken- obwohl es schwer ist. dein kind ist in jedem fall versorgt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bien ich auch deshalb habe ich darfür gesort das mein kind guten kontakt zu meinem Bruder hat und alles schrieftlich niedergelegt in fall eines totes hat er die vollmacht über mein kind

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also soweit ich weiß haben die Paten da garnix mitzureden .. die sind ja eigentlich eine Insitution der Kirche um den Kinder den rechten Glauben näher zu bringen und nicht um nach dem Tod für sie zu sorgen.

    Die Kinder kommen selbstverständlich zum Vater wenn der das Sorgerecht hat und wenn es den nicht gibt zu Deinen Eltern und die können dann z.B. einem Vater ohne Sorgerecht oder einer Tante etc. das Sorgerecht übertragen.

    Ihr könnt aber auch bei einem Notar oder beim Jugendamt festschreiben wer das Sorgerecht im Todesfall übertragen bekommen soll. Übrigens wenn ihr gar keine Verwanden habt, kommt das Sorgerecht automatisch dem Jugendamt zu.

  • tilla
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    schlimm genug das man sich jetzt schon gedanken darum macht! passieren kann einem immer mal was ,aber erstmal soll jeder sein leben geniessen, es gibt für alles eine lösung auch nach dem tot. und davon bekommen wir ja dann eh nix mehr mit, also warum sich solche gedanken machen . lebt euer leben lg tilla

  • vor 1 Jahrzehnt

    erkundige dich doch mal beim Jugendamt dann weisst du das genau oder bei einem Anwalt

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