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Wie kann man ein Patent anmelden? Wer weiss das und was kostet das?

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Patente anmelden

    Während eines Patentierungsverfahrens sind viele verschiedene Schritte zu durchlaufen. Beachten Sie bitte: Um das Verfahren zunächst überhaupt in Gang zu setzen, darf die Erfindung noch nicht veröffentlicht bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein.

    Schutzgebiet klären

    Klären Sie bitte zunächst die Frage, für welche Länder ein Patent angemeldet werden soll. Soll sich das Patent lediglich auf Deutschland beschränken? Soll es europaweit angemeldet werden? Oder soll der Schutz weltweit gelten? Aufgrund der hohen Gebühren sollten Sie diese Fragen frühestmöglich klären und dann gezielt die Patentanmeldung in Angriff nehmen.

    Patentanwalt hinzuziehen

    Empfehlenswert ist es, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Die Beauftragung eines Patentanwalts ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da jedoch Fehler während des Patentverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr behoben werden können, sollte die erste Anmeldung mit größter Sorgfalt erfolgen.

    Kosten für Patentanmeldung

    Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich aus den Gebühren und dem evtl. anfallenden Honorar für einen Patentanwalt zusammen. Die Amtsgebühren sind gesetzlich geregelt. Leistungen von Patentanwälten unterliegen keiner Gebührenordnung; hier regeln Angebot und Nachfrage die Preise. Erfahrungsgemäß liegen die Honorare zwischen 1.500 und 4.000 EUR.

    Kosten für deutschlandweite Anmeldung

    Die Anmeldegebühren beim Deutschen Patent- und Markenamt betragen 50 EUR bei elektronischer Anmeldung und 60 EUR in Papierform.

  • vor 1 Jahrzehnt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz wichtig ist einen Patentanwalt zu rate ziehen. Ich weiß das weil ich bei einem arbeite. Nicht selten kommen dann die Mandanten zu uns und wir sollen den Karren wieder aus dem Dreck ziehen.

    Die Kosten richten sich meist nach dem Aufwand, den der Patentanwalt hat. Die Amtsgebühren sind vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) festgelegt. Da kannst du dir auch das Kostenmerkblatt auf

    www.dpma.de

    anschauen.

    Als erstes kommt ja die Anmeldung, dann kommt irgendwann mal vom DPMA ein erster Prüfungsbescheid (evt. auch noch ein zweiter oder dritter), der vom Patentanwalt unter Einhaltung der gesetzten Frist bearbeitet werden muss. Auch hier richten sich die Kosten nach dem Zeitaufwand. Wenn dann irgendwann mal der Erteilungsbeschluss vorliegt muss auch hier die fällige Gebühr eingezahlt werden. Naja und dann muss ab dem 3. Jahr jedes Jahr eine Jahresgebühr eingezahlt werden, damit das Patent aufrecht erhalten bleibt.

    Das Patent läuft dann maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Aber eh es erteilt wird, können schon mal ein paar Jahre vergehen.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
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