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:-))) fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Was würde mit diesem Fall in Deutschland passieren??

Jemand wird wegen Mord verurteilt.

Er sitzt seine Freiheitsstrafe ab und kommt wieder frei.

Auch jetzt wird er noch für schuldig gehalten und bekam keine Entschädigung. Er bestritt seine Tat jedoch immer.

Aus Rache sucht er sein angebliches Opfer und bringt es wenige Wochen nach seiner Haftentlassung um.

Kann er jetzt nochmal verurteilt werden oder verwirkt er mit dem tatsächlichen Mord nur seinen Anspruch auf Entschädigung???

(in den USA könnte er jetzt für genau diesen Mord nichtmehr bestraft werden, weil die Verfassung festlegt, dass er nur einmal für die selbe Straftat bestraft werden kann)

Was würde in Deutschland passieren???

entsprechende Gesetzestexte oder eine gute Erklärung auf Gesetztesgrundlage wäre ganz gut.

DANKE!!!!!!!!!

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt kein Double jeopardy in Deutschland nur in folgenden Ländern: United States, Kanada, Mexiko, Japan and Indien.

  • vor 1 Jahrzehnt

    pinata hat Recht.

    Das Problem ist, daß er für eine Tat bestraft wurde, die er nicht begangen hat. Also muß ein Wiederaufnahmeverfahren her, in dem er für den nichtbegangenen Mord freigesprochen wird. Damit ist die erste "Tat" juristisch abgeschlossen.

    In einem weiteren Verfahren wird er dann verurteilt. Ob es Mord oder "nur" Totschlag war, wird das Gericht feststellen. Mord ist nur dann gegeben, wenn eines der gesetzlich vorgeschriebenen Merkmal vorliegt. Dazu gehören: Habgier, Vertuschung einer anderen Straftat.

  • pinata
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, wenn ich meine Jus Vorlesungen richtig erinnnere ist das so : Er ist irgendwann, vor langer Zeit verurteilt worden einen einen Menschen getötet zu haben. Diese Tat wurde bestraft. Das war ein Justizirrtum. Wenn er jetzt wieder tötet, ist das eine andere Tat (Er kann die erste Tat nicht wiederholen, es sind niemals eine Handlung, sondern immer 2 Handlungen). Was mit dem Entschädigungsanspruch wird, weiss ich nicht.

    Die wird wieder bestraft.

    Gruß aus Hamburg

    Heinz

  • Buffy
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn eindeutig bewiesen ist das er den ersten Mord nicht begangen hat dann bekommt er eine Entschädigung.

    Wenn er seine Strafe absitzt und und er wirklich unschuldig war, das nie beweisen konnte, dann das angebliche Opfer von damals ermordet - dann wird der erste Fall bei der "neuen" Urteilsfindung berücksichtig und wie dann die Strafe ausfällt liegt beim Richter

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  • vor 1 Jahrzehnt

    trifft ja nur zu wenn er unschuldig weggesperrt wurde , sonst könnte er sein angebliches opfer ja nicht noch mal töten!

    aber das wird hier vom Gesetz gleich behandelt wie in Amerika. Er hat ja schon für diese Tat im Knast gesessen , zwar erst vor dem Mord aber das tut nichts zur Sache .Bezahlt ist Bezahlt !!!

    ...(einfach ausgedrückt!)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einfache Sache, für die zu Unrecht erlittene Haft wird er Entschädigt und für das neue Toetungsdelikt gibt es einen neuen Prozess .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In deinem Text ist der Wurm drin...

    Also ein Typ wird wegen Mord verknackt. Das bedeutet, er hat jemanden umgebracht oder sehe ich das falsch???

    Diesen Typen, den er umgebracht hat, den bringt er dann noch einmal um, als er freigelassen wird. Wie geht das? Selbst wenn er niemanden umgebracht hat, wieso wurde er dann angeklagt, wenn doch das angebliche Opfer lebt und auffindbar, auch für jemanden der 15 Jahre eingesperrt war, ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du kannst nicht zweimal für denselben mord bestraft werden, weil du nicht zweimal dieselbe person umbringen kannst.

    in vorliegendem fall ändert sich die anklage, im ersten fall lautet sie auf versuchten mord und im zweiten auf mord.

    Quelle(n): denk ich mal...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er müsste für den ersten Fall, dessen Irrtum ja erwiesen ist, eine Entschädigung bekommen und für den tatsächlichen Mord erneut verurteilt werden.

    Hätte er mich als Richter, dann würde ich eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, trotz der ganzen Tragik, aussprechen und nur eine Prüfung auf vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung, nach 15 Jahren befürworten.

    Der Schuldige hat ja bewiesen, dass er ein Mörder ist und somit muss ich auch davon ausgehen, dass es aufgrund der Gesamtpersönlichkeit des Schuldigen, schon im ersten Prozess, für den ersten Richter, nahezu unmöglich war, von seiner Unschuld auszugehen.

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