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Geltendmachung von Fahrtkosten bei Bewerbergesprächen beim pot. Arbeitgeber?
Ich weiß, dass potentielle Arbeitgeber, wenn diese jemanden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen haben, dem Bewerber die Fahrtkosten erstatten müssen. Auf welchen Paragraphen bzw. Gerichtsurteil kann man sich in diesem Fall beziehen?
Vielen Dank im voraus für die hilfreiche Antworten.
6 Antworten
- nounouLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Schau mal in den unten genannten Link, hier verweisen sie auf den Paragraf 670 BGB.
- vor 1 Jahrzehnt
solltest Du zur zeit arbeitslos sein, kannst Du die Bewerbungskosten bei der Arbeitsagentur geltend machen.
Arbeitgeber haben oft in ihren Stellenausschreibungen schon vermerkt, dass Kosten, die durch die Bewerbung entstehen, nicht übernommen werden.
Einen Rechtsanspruch gibt es hier nicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gratulation, wenn Du schon beim Bewerbungsgespraech mit Paragraphen herumfuchtelst, schaut es traurig aus mit einem Job. Serioese Firmen erstatten Dir die Fahrtkosten ohnedies automatisch.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn man einem pot. Arbeitgeber zu diesem Thema mit Paragraphen und Urteilen kommen muss, um die Kosten erstattet zu bekommen, sollte man schnellstens eine 180°-Drehung machen und das Weite suchen.
Es handelt sich dann nämlich um eine unprofessionelle Klitsche oder notorische Geizkragen. Da wird man in keinem Job glücklich.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auf kein Gerichtsurteil, es ist ausschließlich eine freie Vereinbarung zwischen dem einladenden Arbeitgeber und dem Bewerber - es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf eine solche Erstattung!
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn du dich mit solchen Vorstellungen auf die Arbeitssuiche begibst, ist es besser, wenn du dich gleich für Hartz IV anmeldest.
Welche Firma soll denn einen solchen "Korinthenkacker"
(Pfennigfuchser) einstellen ? Die müßten ja Prügel bekommen.