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Darf bei einer Mahnung wegen Hundesteuer ohne vorherige Erinnerung eine Mahngebühr von 5 € berechnet werden ?
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, leider, das Problem kenn ich auch, die Hundesteuer musst du automatisch zahlen, du bekommst keine Erinnerung - ich denke leider meistens auch erst nach der Mahnung dran, am besten mache eine Einzugsermächtigung. Und noch ein Tipp von mir: eine 2te Mahnung gibt es von der Stadt nicht, nach der ersten Mahnung kommt gleich die Pfändung vom Konto + 25 Euro Gebühr obendrauf ;-) - irgendwie muss ja Geld in die Kassen kommen...
Quelle(n): eigene (schmerzliche) Erfahrung - You Know WhoLv 6vor 1 Jahrzehnt
Es ist leider so: jeder normale Mensch, jede private Firma darf beim ersten Mal keine Mahngebühren verlangen, Behörden aber schon. Und das Finanzamt ist halt nun mal eine Behörde. Du hast leider keine Chance.
- FieneLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast doch bestimmt einen Bescheid bekommen, auf dem die Zahlungsdaten draufstanden. Somit ist keine Erinnerung notwendig, Du wusstest, wann die Zahlungen fällig waren.
- Stefan HLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Steurbescheid ist nicht mit der Rechnung eines Handwerkers oder Rechtsanwalt zu vergleichen, der dich freundlich daran erinnert, die Rechnung zu begleichen.
Hundesteuer wird immer dann fällig, wenn ein Steuerbescheid kommt. Und man bekommt IMMER einen Steuer-Bescheid. Ohne die amtliche Verfügung hat das Amt keine rechtsgrundlage!
Solltest du dem nicht nachkommen, ist die Mahngebühr rechtens!
In diesem Sinne....
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Steuern weden immer kostenpflichtig angemahnt. Der Zahlungstermin ist Dir ja bekannt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Warum sollte man Dir eine Mahnung schicken, die ja auch Zeit, Papier und Porto kostet ohne Mahngebühr?
Du weiÃt doch wann Deine Hundesteuer fällig ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wozu eine Erinnerung - du kennst doch den Termin und kannst dich selbst erinnern
Mahngebühren sind immer zulässig - nicht nur bei Hundesteuer, die brummt dir jeder auf, wenn du deine Rechnungen nicht pünktlich bezahlst.
Firmen sind manchmal etwas kulanter und schicken eine Erinnerung - aber dazu sind sie nicht verpflichtet.
- HKreis03Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja, Mahngebühren sind bis zu einem bestimmten Prozentsatz (ich glaube 10%) rechtens. Auch bei der ersten Mahnung. SchlieÃlich hast du die Mahnung verschuldet, weil du nicht bezahlt hast.
- vor 1 Jahrzehnt
leider weià ich es nicht, hatte heute aber auch ne mahnung wegen der hundesteuer im briefkasten ebenfalls mit der gebühr, ohne erinnerung.