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Darf bei einer Mahnung wegen Hundesteuer ohne vorherige Erinnerung eine Mahngebühr von 5 € berechnet werden ?

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, leider, das Problem kenn ich auch, die Hundesteuer musst du automatisch zahlen, du bekommst keine Erinnerung - ich denke leider meistens auch erst nach der Mahnung dran, am besten mache eine Einzugsermächtigung. Und noch ein Tipp von mir: eine 2te Mahnung gibt es von der Stadt nicht, nach der ersten Mahnung kommt gleich die Pfändung vom Konto + 25 Euro Gebühr obendrauf ;-) - irgendwie muss ja Geld in die Kassen kommen...

    Quelle(n): eigene (schmerzliche) Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist leider so: jeder normale Mensch, jede private Firma darf beim ersten Mal keine Mahngebühren verlangen, Behörden aber schon. Und das Finanzamt ist halt nun mal eine Behörde. Du hast leider keine Chance.

  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast doch bestimmt einen Bescheid bekommen, auf dem die Zahlungsdaten draufstanden. Somit ist keine Erinnerung notwendig, Du wusstest, wann die Zahlungen fällig waren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Steurbescheid ist nicht mit der Rechnung eines Handwerkers oder Rechtsanwalt zu vergleichen, der dich freundlich daran erinnert, die Rechnung zu begleichen.

    Hundesteuer wird immer dann fällig, wenn ein Steuerbescheid kommt. Und man bekommt IMMER einen Steuer-Bescheid. Ohne die amtliche Verfügung hat das Amt keine rechtsgrundlage!

    Solltest du dem nicht nachkommen, ist die Mahngebühr rechtens!

    In diesem Sinne....

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Steuern weden immer kostenpflichtig angemahnt. Der Zahlungstermin ist Dir ja bekannt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Warum sollte man Dir eine Mahnung schicken, die ja auch Zeit, Papier und Porto kostet ohne Mahngebühr?

    Du weißt doch wann Deine Hundesteuer fällig ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wozu eine Erinnerung - du kennst doch den Termin und kannst dich selbst erinnern

    Mahngebühren sind immer zulässig - nicht nur bei Hundesteuer, die brummt dir jeder auf, wenn du deine Rechnungen nicht pünktlich bezahlst.

    Firmen sind manchmal etwas kulanter und schicken eine Erinnerung - aber dazu sind sie nicht verpflichtet.

  • Gaby M
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, es gibt keine Erinnerungen mehr .Staat muss sparen !!

    Quelle(n): s
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, Mahngebühren sind bis zu einem bestimmten Prozentsatz (ich glaube 10%) rechtens. Auch bei der ersten Mahnung. Schließlich hast du die Mahnung verschuldet, weil du nicht bezahlt hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    leider weiß ich es nicht, hatte heute aber auch ne mahnung wegen der hundesteuer im briefkasten ebenfalls mit der gebühr, ohne erinnerung.

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