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Wie ist es mit dem Umzugs-recht für Schüler,die noch bei Eltern Leben?

Ich bin 21 Jährige Berufsschülerin ,lebe noch bei meinen Eltern und würde gerne von dort ausziehen.

kann mir einer bitte ein sagen , wie es mit den Rechten "von wegen erst ab 25 " wegziehen aussieht, ob es auch möglich ist für mich jetzt schon auszuziehen oder nicht ??

Danke !!!!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast das Recht mit dem ereichen deiner Volljährigkeit, also an deinem 18. Geburtstag auszuziehen, wenn dir danach ist.

    Solltest du keine Unterstützung von deinen Eltern erhalten, gibt es sogar die Möglichkeit vom Sozialamt ein Zinsloses Darlehen zu bekommen, um dir deinen Aus- / Umzug vorzufinanzieren.

    Wenn du nach deiner Ausbildung einen Job hast, bist du aber verpflichtet in Raten dein Zinsloses Darlehen an das Sozialamt zurückzuzahlen.

    Quelle(n): III Buch SGG
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe deiner Eltern eine Wohnung unterhalten kannst kann es dir keiner verbieten.

    Falls du aber auf Hilfe vom Amt angewiesen bist wird es schwierg da gilt dann unter 25 jährigemüssen bei den Eltern wohnen.Ausser es gibt triftige Gründe die ein zusammenleben unmöglich macht.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst ausziehen so lange du möchtest, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit (sprich Steuerzahler). Wenn du es selbst bezahlen kannst oder deine Eltern, sollte es kein Problem darstellen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    eigentlich darfst du schon wenn du 18 bist ausziehen. wer soll es dir dann bitte noch verbieten können.

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