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muß ich beim auszug streichen ,wenn es im vertrag steht trotz neu en gesetz?

wohne seit über einem jahr hier in meiner wohnung ,im Vertrag steht beim auszug muß ich die wohnung weiß streichen trotzdem nach dem neuen gesetz?

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein.

    Habe ein Schreiben im Netz gefunden,siehe Link,

    das bestimmt weiter hilft

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Renovierung-bei-Au...

    Renovierung bei Auszug

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da Du erst ein Jahr in der Wohnung wohnst und die Räume nicht abgewohnt hast, musst Du auch beim Auszug nicht streichen.

    Nur besenrein verlassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Farbe darf auch ein dezenter üblicher anderer Ton als weiß sein.

    Deine Klausel könnte schon wegen dieser Vorgabe ungültig sein. Lass sie beim Mieterverein prüfen. Ist billiger als eine Wohnung zu streichen ; )

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    An diese Vertragsabmachungen mußt Du Dich halten , sonst lässt es der Vermieter machen und Deine Kaution ist futsch

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  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Vorab: das ist kein neues Gesetz sondern Rechtssprechung des BGH.

    Es kommt auf die Formulierung der Schönheitsreparaturenverpflichtung im Vertrag an!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt genau auf Deinen Vertrag an. Ein Wort kann entscheident sein. Entweder streiche oder lass Dich von einem Anwalt beraten. Auf die Auskünfte in diesem Forum würde ich mich nicht verlassen.

  • Anne
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf die Formulierungen in deinem Mietvertrag an. Stehen dort Formulierungen wie "...müssen alle 3 bzw. 5 Jahre renoviert werden" dann greift dieses Urteil. Wird allerdings nur "empfohlen" dann entbindet dich dies nicht von einer geforderten Schlussrenovierung. ( Habe ich so in Erläuterungen von Rechtsanwälten zu diesem Urteil gelesen - leider nicht im Internet)

    Da du aber noch nicht allzu lange in der Wohnung wohnst und möglicherweise auch die Wände nicht so mitgenommen aussehen könnten, kommst du vielleicht doch um eine Renovierung herum. Solltest du aber nach deinem Einzug kräftig farbene Wände gestrichen haben, siehst du alt aus. In den meisten Mietverträgen steht so sinngemäß "... keine extreme Farbgebung...." oder "neutrale Farbgebung bei Wohnungsübergabe".

  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die altenVertraege verlieren ihre Gueltigkeit aufgrund des neuen Gesetzes NICHT! Wenn Du die Wohnung gestrichen vorgefunden hast, musst Du sie auch wieder frisch gestrichen verlassen. Ist doch klar!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, musst du nicht. Du kannst nicht zwangsläufig gezwungen werden zu streichen. Wenn die Wände jetzt nicht unter aller Sau sind, dann muss nach einem Jahr noch nicht gestrichen werden. Allerdings muss auch die Farbe dezent sein. Ein helles Blau oder Geld, am besten aber weiß, geht in Ordnung. Wenn du ne kackbraune oder schwarze Wand hast, dann wirst du wohl streichen müssen. Würde um aber notfalls Ärger aus dem Weg zu gehen mal schauen ob du nicht rauskriegst wer die neuen Mieter sind. Und dann mit denen reden und sagen, dass sie Wahl haben. Entweder sie streichen selbst und du kaufst dafür gute Farbe oder aber du streichst und kaufst dafür die miseste Farbe die es gibt, das die dann sowieso neu streichen müssen. Haben wir damals so gemcht, hat funktioniert.

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