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Handelt die ARGE rechtens?
Mein Sohn geht nun auf ein berufliches Gymnasium und deshalb im Internat. Da er dort Miete zahlen muss und sich auch selbst versorgt (Lebensmittel, Schulzeug u.a.) bekommt er BAFÖG. Nun hat die ARGE die Zahlungen so gekürzt, als wäre mein Sohn gar nicht mehr vorhanden. Er ist aber von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend, an Feiertage, Ferien und Krankheit zu Hause. Es kann von seinem Bafög nichts zur Miete beitragen. Nach Abzug der Miete bleiben gerade mal 100 € um andere Rechnungen zu zahlen und zu Überleben. Nützt überhaupt ein Einspruch oder nimmt man sowas einfach hin?
Mein Sohn ist noch zu Hause gemeldet. Er geht ins Internat, weil es in unserer Nähe kein berufliches Gymnasium gibt, die seine Fachrichtung für seinen zukünftigen Beruf bieten. Das Internat ist ja auch nur an Schultage geöffnet und er ist da Selbstversorger, so beleibt fast nichts mehr übrig, was er zur Miete beitragen kann.
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wende dich an einen rechtsanwalt du kannst rechtsberatungsbeihilfe beantragen also must du nicht zahlen der kümmert sich darum wenn du einspruch einlegst kümmern die sich nicht drun bei einen rechtsanwalt reagieren sie hatte ich gerade bei meiner freundin erlebt hatte erfolg damit
...ich brauche noch mehr daumen runter weiter so
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich schlieÃe aus deiner Schilderung das es um deine Ansprüche geht,nicht um die deines Sohnes.
Die Kürzung deiner Ansprüche durch die ARGE ist gerechtfertigt da dein Sohn ja jetzt eine eigene Wohnung hat,ihr also keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet.
Das er weiterhin an WE,Feiertagen etc. zu dir kommt ist eure eigene Sache.
Rechtlich geshen hat dein Sohn einen eigenen Hausstand
Quelle(n): Beruferfahrung