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Geht das? Schaut mal rein?

Also meine Mutter ist gerade fix und fertig von der Arbeit heimgekommen und zwar war folgendes: SIe war hinter einem schleicher der bei erlaubten 100 50 fuhr und wollte ihn überholen, ist auch schon ausgeschert und er hat plötzlich angefangen im auto zu fuchteln also hat sie den Überholvorgang abgebrochen. Dann wollte sie wieder überholen und er hat plötzlich angefangen ganz lang zu spritzen so dass die ganze Scheibe von meiner Mutter voll war und sie wieder abbrechen musste weil sie ja nix gesehn hatte. Naja dann hatte sies beim dritten mal geschafft zu überholen und er hat danach wie wild gehupt und ist meiner mutter dann bis nach hause nachgefahrn und sie dreimal beschuldigt ihn genötigt zu haben was sie aber verneinte weil sie ja überholen wollte. Naja dann langt sich meine mutter in die Haare (das macht sie immer wenn sie aufgeregt ist) und er holt plötzlich seinen Ausweis und sagt er ist bei der Bundespolizei und sie hätte im grad den Vogel gezeigt und er würde sie anzeigen.

Update:

Also geht das überhaupt? oder können wir ihn anzeigen weil er meine Mutter beim Überholen behindert hat (und das ja mit voller Absicht). Er hätte doch auch gleich seinen Ausweis zeigen müssen wemnn er im Dienst wäre... Bitte Helfen

Update 2:

Danke Leute ihr seid Klasse, sie hat sich inszwischen wieder beruhigt und mal bei der Polizei angerufen. Hat auch Gegenanzeige erstattet...

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn er alleine ist dann kann er nichts machen und war auch nicht im Dienst.

    Wenn kein Grund vorlag das er bei erlaubten 100 nur 50 gefahren ist, dann behinderte er den Verkehr und kann strafrechtlich verfolgt werden!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verrückten ein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dienstaufsichtsbeschwerde .... nennt sich sowas ... und nicht runterkriegen lassen, Beweismittel und Zeugen gibt es ja nicht ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    War der Ausweis überhaupt echt? Ich kann mir kaum vorstellen, daß ein echter Polizeiangehöriger sich so verhält. Das sind ja eine ganze Reihe von gravierenden Verkehrsverstößen, die Er (nicht Deine Mutter) da begangen hat. Ich hoffe mal, Ihr habt Euch seine Nummer gemerkt. Unbedingt anzeigen, dabei auch sagen, daß er behauptet hat, bei der Polizei zu sein. Die müssen auch dienstlich gegen ihn ermitteln, der wäre ja nicht mehr zu tragen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    diesen

    Kerl sofort wegen Gefährdung im Stassenverkehr anzeigen

  • Harald
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Heiße Luft und nix dahinter.

    Sollte sich der Mann nochmal melden, kann man ihn zu einem "klaerenden Gespraech" einladen- wenn sich der Vorfall so abgespielt hat, wie Du geschildert hast.

    Einen solchen Ausweis kann sich jeder nachmachen,- der muss nicht unbedingt echt gewesen sein.

  • Biggi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Aussage gegen Aussage.

    Im schlimmsten Fall wird sie einen Anhörungsbogen bekommen. Da kann sie das ja dann alles Schildern.

    Im übrigen hat er sich der Nötigung schuldig gemacht.

    §3 StVO Abs (2)

    Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

    http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343...

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