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Wo bekommt man berechtigte Auskünfte im Zusammenhang mit einem Vollstreckungstitel?
Ich habe einen Vollstreckungstitel von einer jungen Dame aus dem Jahre 1998, in Höhe von 650,00DM. damals war die Zwangsvollstreckung fruchtlos, nichts pfändbares vorhanden. Inzwischen ist die Dame mit Sicherheit einpaarmal umgezogen und mit großer Wahrscheinlichkeit hat Sie auch Ihren Namen evtl. durch Heirat gewechselt und vielleicht inzwischen zu Geld gekommen. Der Vollstreckungstitel verjährt ja erst nach 30 Jahren. Meine Frage, 1. Wo bekomme ich am schnellsten und einfachsten Auskunft über den Verbleib und Ihren jetzigen Namen evtl. bei der Polizei. 2. Kann ich die Zinsen des Basiszinssatzes plus 5% hier auch noch draufschlagen?
4 Antworten
- SchokkoschatzLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Einwohnermeldeamtsanfrage in dem Ort, wo Schuldnerin vermutet wird, letzte bekannte Anschrift angeben
Titelkopie zum Nachweis des berechtigten Interesses mitschicken
Zinsen gibt es nur, soweit im Titel ausgewiesen;
da es ein "alter" DM-Titel ist, vermute ich mal, dass dort nur
4 % Zinsen festgestellt sind (damalige Regelung im BGB)
außerdem können Zinsen wesentlich schneller als die Hauptforderung verjährt sein, dies ist aber nur von Belang, sofern der Schuldner das einwendet, Vollstreckungsorgane (Gericht oder Gerichtsvollzieher) kümmern sich vorher nicht darum
ob Zinsen bereits verjährt wären, kann hier überprüft werden:
- vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt eine erneute Vollstreckung (auf blauen Dunst) beim Amtsgericht einreichen. Das Amtsgericht sucht sie dann. Du kannst aber auch eine Detektei / Inkasso beauftragen sie zu suchen.
Du selber kriegst keine Auskunft .
Die Zinsen laufen automatisch weiter bis alles bezahlt ist.
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Als Privatperson erhältst du auch mit Vollstreckungstitel keinerlei Auskünfte(Datenschutz).
Du muÃt dich an Amtsgericht,Anwalt oder eine Inkassoagentur wenden.
Zur reinen Aufenthaltsfeststellung kannst du auch eine Detektei beauftragen.
Zinsen stehen dir nur wie im Vollstreckungstitel angegeben zu,allerdings kannst du Ermittlungaufwandskosten geltend machen
Quelle(n): Berufserfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Natürlich bekommst du Auskunft wenn du einen Vollstreckungsbescheid vorlegst, es reicht auch eine Kopie, kostet 5€, allerdings immer nur wohin sie vom betreffenden Ort gezogen ist. Die Zinsen verjähren allerdings nach 3 Jahren, dies ist aber kein Problem die kannst du in einem 2. Mahnbescheid dann geltend machen