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Sunne
Lv 5
Sunne fragte in Nachrichten & MedienAktuelle Themen · vor 1 Jahrzehnt

Eine Mutter lässt 8 Neugeborene sterben ?

Da lässt eine Mutter 8 Babys sterben und soll nur 15 Jahre in Gefängnis? Da wird von Totschlag geschrieben, ist denn das normal? Warum ist das nicht Mord und dann noch wiederholt? Ich kann ehrlich nicht verstehen, warum so jemand nicht für den Rest seines Lebens verwahrt wird.

Also entweder ist sie nicht zurechnungsfähig, dann gehört sie aber für den Rest ihres Lebens in eine Gummizelle, oder sie hat bei vollem Verständnis ihre Kinder getötet, dann aber hallo, für den Rest ihres Lebens in den Knast. Denn da kann mir doch keiner mehr mit Kurzschlussreaktion kommen, ich meine 8 mal?!?

http://de.news.yahoo.com/afp/20080213/twl-d-kinder...

Update:

Na ja, Kinder einfach sich selbst zu überlassen, bis sie tot sind, das ist doch quälen! Um sie zu töten wäre das sozusagen nicht nötig gewesen. Ach ja, es waren ja sogar 9 Kinder, nur eines ist "verjährt". Entschuldigung: "Würg"

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es ist so schlimm, dass mir echt die Worte und das Verständnis fehlen.

    Um totes Fleisch in einer Schlachterei zu verkaufen bedarf es einer Ausbildung .

    Tiere und Kinder bekommt Jeder.

    Warum wird die überhaupt schwanger?

    Sie hat eine Verwahrung und Behandlung ihrer Krankenheit bitter nötig!

    In der heutigen Zeit braucht keiner mehr ungewollt schwanger werden....

    Ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen die sich nichts sehnlicher wünschen als ein Kind zu bekommen.

    Dieser Wunsch bleibt vielen unerfüllt und andere werfen ihre Baby´s einfach weg.

    - Aber,wenn sie die so lange wegsperren kostet sie der Gesellschaft auch noch richtig Geld....und das ist auch schlimm, weil wir alle können ja nichts dafür, oder doch?

  • vor 1 Jahrzehnt

    schau dich um .... was bekommst du wenn du jemanden tötest ...machst auf mitleid und Psyche und gehst für paar jahre in den knast.aber wehe wenn du eine bank ausraubst oder irgendein anderes kapital delikt .... ohje dann gehst du aber ab ...... was ist denn schon ein menschen leben wert?????

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Frag nicht nach Sonnenschein. Dieser sogenannte Rechtsstaat mitsamt seiner Justiz bestraft doch nur Kavaliersdelikte und ähnliche unwichtige Kleinkriminelle wo es um das Geld geht wie Steuerhinterziehung oder Geldwäsche aber die richtigen Straftaten werden zu "Ups kann doch mal passieren-"Unfällen degradiert. Dazu gehören auch Babymörder aber auch Manager die statt Knast wenn die nämlich Geld veruntreuen oder Steuern in Millionenhöhe hinterziehen noch mit fetten Diäten und Abfindungen bereichert werden. Deswegen kannst du dieses Justizsystem nicht mehr ernst nehmen auch wenn man selber in deren Augen schon "auffällig" geworden ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Menschlich hast du da vollkommen recht. Es ist unfassbar.

    Aber wir Leben in einem Rechtsstaat und unsere Gerichte sind an Grundgesetz und Strafgesetzbuch gebunden.

    Es stimmt nicht das Totschlag nur bei Kurzschlussreaktionen vorliegt. Im Sinne unseres Strafgesetzbuches ist Mord:

    § 211

    Mord

    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

    (2) Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.

    Hier kämen grausam oder niedrige Beweggründe in Betracht. Aber es kann sein dass dies hier nicht zu beweisen ist. Grausam ist eine Tat nur, wenn der Täter dem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgehen (zuletzt BGH StV 1997, 565, 566). Dementsprechend ist das Merkmal der Grausamkeit zu verneinen, sofern das Hervorrufen der Schmerzen oder Qualen Bestandteil der „notwendigen“ Tötungshandlung ist.

    Niedrige Beweggründe: Wer bei der Tötung eines anderen Menschen von einer Motivation getragen ist, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, die durch eine besonders hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist, begeht „sonst aus niedrigen Beweggründen“ einen Mord

    Auf Grund der Lebenslangen Strafdrohung ist auf Grund unseres Grundgesetzes die Mordmerkmale eng auszulegen. Sonst wäre die Auslegung mit Art 1 GG nicht zu vereinbaren.

    Dies führt manchmal zu nicht nach zu vollziehenden Ergebnissen, aber solange man das Menschen nicht nachweisen kann ist es Totschlag. Und in dem Artikel stehen keine Anzeichen für Mordmerkmale.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gebe Dir wirklich recht!!!So eine Frau gehört weggesperrt für den Rest ihres Lebens.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    kinderschänder,kindermörder usw. erstaunlich es taucht immer in der ex-ddr auf.

    nun los mit daumen runter

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    8 Kinder zu gebähren ist schon die Hölle u. 15 Jahre Knast sowieso der Rest des Lebens, was willst du noch mehr? Auf den Scheiterhaufen verbrennen?

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