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Wer hat Vorfahrt ?
Der Fußgänger, der auf dem Bürgersteig geht und eine Seitenstraße überqueren will?
Oder das Auto, das in diese Seitenstraße einbiegen oder aus ihr herausfahren will?
Dachte immer, der Fußgänger habe die Vorfahrt (sofern die zeitliche relation stimme)
Jedoch verhalten sich die meisten Aotofahrer so, als hätten sie die Vorfahrt.
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Tja... hier in der Stadt bedeutet ein Zebrastreifen anscheinend auch "Gas geben"...
- KwazuluLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hier ist von Bedeutung, ob der PKW- Fahrer aus der SeitenstraÃe herauskommt oder in sie hineinfahren will.
Nur vorab, da hier das Wort "FuÃgängerüberwege" (§ 26 StVO fiel: Das trifft es hier nicht, FuÃgängerwege müssen durch VZ 293 gekennzeichnet sein (= "Zebrastreifen"). Daher kommt auch der oben angedeutete Irrtum mit der Vorfahrt der Radfahrer: Selbstverständlich haben Radfahrer wie motorisierte Fahrzeuge auch auf einer VorfahrtstraÃe Vorfahrt. Auf einem FuÃgängerüberweg (= Zebrastreifen) müssen sie jedoch absteigen und schieben.
Zum Thema:
Nach § 9 Abs. 3 S. 2 StVO muà ein Verkehrsteilnehmer, der abbiegen will, "auf FuÃgänger besondere Rücksicht nehmen. Wenn nötig, muss er warten."
Daraus ergibt sich Vorrang für den parallel zur Fahrbahn laufenden FuÃgänger gegenüber dem abbiegendem Fahrzeugführer.
Wenn FuÃgänger eine Fahrbahn quer (!) zur Fahrtrichtung überqueren (das ist jetzt der Fall, wenn der Fahrzeugführer aus der SeitenstraÃe herausfährt), so darf es das nach § 35 Abs. 3 StVO nur, wenn "die Verkehrslage es zulässt", hier ist der FuÃgänger also nachrangig.
Das klingt jetzt alles komplizierter, als es ist. Grundsätzlich ist es so:
- Wenn ein FuÃgänger eine StraÃe überqueren will, muss er Fahrzeuge durchfahren lassen.
- Allerdings muss ein Abbieger einen parallel laufenden (oder ihm entgegenkommenden) FuÃgänger vorlassen, da der Fahrzeugführer ja hier die Bahn des FuÃgängers kreuzt.
Keine Regel ohne Ausnahme: Anders ist es bei abgesenkten Bordsteinen und Grundstücksausfahrten. Wenn von hier auf die Fahrbahn anfahren will, muss ALLE ANDEREN VERKEHRSTEILNEHMER vorlassen, also auch FuÃgänger und sogar entgegenkommende Linksabbieger (§ 10 StVO).
mfG
Kwazulu
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn der FuÃgänger der Hauptverkehrsrichtung folgt, also wenn er geradeaus weitergehen will hat er Vorrang, Radfahrer übrigens auch.
- BadenixeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der FuÃgänger befindet sich auf der HauptstraÃe, und verläÃt diese auch nicht. Aus diesem Grund hat er Vorfahrt. Was allerdings leider nicht bedeutet, daà man in diesem Fall unverletzt bliebe, wenn man vom abbiegenden Auto platt gemacht wird. Deshalb immer noch mal schauen. Wenn man mit den Autofahrern Blickkontakt aufnimmt kriegen sie im allgemeinen durchaus ein schlechtes Gewissen. Sie wissen nämlich schon, daà der FuÃgänger Vorfahrt hat, es ist ihnen nur zu lästig, zu warten.
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- Harald MLv 7vor 1 Jahrzehnt
FuÃgänger sind auch nur Menschen. Die haben aber keine Knautschzone.An vielen Kreuzungen blinkt eine gelbe Lampe um den Kraftfahrer dran zu erinnern das der FuÃgänger "Vorfahrt" hat.
- virginia4711Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Der FuÃgänger hat eigentlich Vorfahrt. Das nützt Dir aber wenig, wenn der Autofahrer einfach zufährt und Du anschlieÃend schwerverletzt im Krankenhaus oder gar auf dem Friedhof liegst. Deshalb poche ich nicht auf mein "Vorfahrtsrecht". Wie heiÃt es so schön: Der Friedhof liegt voller Leute, die Vorfahrt hatten... - Das Vorfahrtsrecht ist ein Recht und keine Pflicht. Nach wie vor gilt § 1 der StraÃenverkehrsordnung. Und das kann nun mal ausgelegt werden, dass man im Nachteil ist...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Autofahrerregel Nr. 1:
Wer bremst, verliert...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Tja,da muss doch ein fahrer echt wissen,dass der fuÃgänger vorfahrt hatt.
Da sollten aber viele fahrer aufpassen,sonst gibt es bald viele unfählle,auf die die fahrer schuld sein werden.