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Schimmel in der Wohnung- wer zahlt?
Ich wohne nun ca drei Jahre in einer nicht so dollen Wohnung, die so Ihre Macken hat: Altbau, schlecht verputze Außenwände, kalt, Zugluft, halt unsaniert.
Als armer Student ist mehr halt nicht drin.
Seit dem Sommer öfter mal Schimmelbefall in der Wohnung. Habe es jedes mal mit Antischimmelzeug behandelt. Nun ab Dezember hat sich die Lage aber extrem verschlimmert, so dass sich der Schimmel Püncktchenartig über die ganze Tapete verteilt. Ich den Vermieter bescheid gesagt, diese kam auch umgehend. Stellte sich noch relativ hilfsbereit, man könne eine weitere Heizung aufstellen, aber mehr auch nicht. Tolle Idee dass ich nun die baulichen Mängel ausheizen soll, aber egal...
Das ist nun ein paar Wochen her und nun habe ich diese kleinen Flecken auch im Schlafzimmer. Ich den Vermieter wieder Angerufen. Dieser nun mehr nicht so freundlich. Er könne einen Fachmann bestellen, aber wenn sich raus stellt dass ich an dem Schimmel Schuld sei; müsse ich die Kosten für diesen zahlen. Darf der das?
14 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du an der Schimmelbildung selber schuld bist mußt Du auch für die Kosten tragen um den Schimmel zu beseitigen. So wie Du die Wohnung beschreibst kannst Du aber nichts für die Schimmelbildung so hast Du auch nichts zu befürchten.
- Jan CLv 5vor 1 Jahrzehnt
Die Rechtslage ist klar.
Dem Vermieter wird der Schimmel angelastet , er muss ein ordnungsgemäÃes Mietobjekt zur Verfügung stellen.
Er muss einem Mieter nachweisen, das der für die Schimmelbildung verantwortlich ist, behaupten ist nicht - beweisen.
Kann er das , dann muss der Mieter für die Kosten aufkommen.
- gillaLv 4vor 1 Jahrzehnt
ja das machen die hauswirte gern, holen einen fachmann, der dann sagt, der mieter lüfte nicht genügend. wenn du weisst, dass du das tust und nicht oft deine wäsche in der wohnung trocknest, lass es drauf ankommen, denn so einfach ist es nun ja doch nicht. so wie es klingt weiss der hauswirt genau, dass es an der schlechten isolierung liegt und will dir nur angst machen. ausserdem ist schimmel gesundheitsschädlich, frag mal beim gesundheitsamt nach. liegt es am haus, muss der vermieter für die entstandenen kosten aufkommen. lüfte bitte viel.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du den Schimmel verursacht hast, kannst Du zur Rechenschaft gezogen werden. Pauschal kann man aber nicht den Verursacher nennen, dazu braucht man Spezialisten. Meist müssen die Kosten geteilt werden, da beide etwas verkehrt gemacht haben.
Wenn sich das Problem von einem Zimmer ins andere verteilt, ist die Gefahr sehr groà dass Du Schuld bist. Hole Dir bei einem Elektronikhandel ein Schimmelhygrometer und sorge dafür, dass die Luftfeuchtigkeit nicht über 60% ansteigt. Das kann man durch mehr heizen oder mehr lüften. Ständig gekippte Fenster fördern die Schimmelbildung.
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- vor 1 Jahrzehnt
Dürfen ? Ja, darf er ! Ob er jedoch einen ! unabhängigen Gutachter ! bestellt mag ich bezweifeln.
Wenn Deine finanziellen Möglichkeiten eher begrenzt sind, kannst Du versuchen über`s Gesundheitsamt einen Gutachter zu bekommen ( kostet ca. 20 Euro + Anreise, aber auch nicht empfehlendswert ! ), welcher jedoch nur die Art des Schimmels feststellt und ob Gesundheitsschädlich.
Solltest Du als Student jedoch eine Möglichkeit haben, an einen Studenten des Baurechts oder Anwaltes zu kommen, so frag doch diese ob Sie oder einer Ihrer Lehrer Dir weiter helfen können. Ohne Rechtsberatung wirst Du wenig Chancen haben und Dein Vermieter wird behaupten, daà es an ungenügender Belüftung Deiner Wohnung liegt, da dies die häufigste und schwer zu kontrollierende Begründung für Schimmelschäden in der Wohnung ist !
LG Rico !
Quelle(n): Leider eigene schlechte Erfahrungen ! - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die werden dir als erstes sagen dass du falsch gelüftet hast.
Wende dich doch einfach an eine Verbraucherzentrale und schildere denen dein Leid.
Die können dir bessere ratschläge geben als unsereins.
- bunnyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Unsanierte Wohnung! IDas sagt ja schon alles! ch würde mal sagen, dass dein Vermieter dies schnellstens in Ordnung zu bringen hat. Aber nicht auf deine Kosten.
Am besten gehst du mal zu einem Mieterbund und informierst dich dort. Ausserdem ist Schimmelbildung in Wohnungen gesundheitsschädlich und riecht ja auch nicht unbedingt gut.
Eine weitere Heizung würde ich auch nicht aufstellen lassen. Geht nur auf deine Kosten und die sind ja nicht gering.
- Stefan RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Vielleicht sollte man einmal klarstellen:
1. zu 90 % (Angaben vom Mieterverein München) sind die Bewohner an Schimmelbildung selbst schuld durch falsches Lüften und sonstige Gewohnheiten (z.B. Wäsche trocknen in der Wohnung)
2. Unsanierter Altbau heiÃt normalerweise, dass genügen Ritzen vorhanden sind, dass Frischluft in die Wohnung kommt. Da kommt das ggf. ein falsches Heizen in Betracht (zu wenig!).
3. Gutachter sollten immer auch bei Rechtsstreitigkeiten zugelasssen sein. D.h. der könnte dann auch vor Gericht als Gutachter aussagen. Da bestehen dann kaum noch Zweifel an der Seriosität.
4. Klar, wenn Du schuld bist am Schimmel, musst Du auch den Gutachter zahlen.
5. Versuch mal nachzuvollziehen, wie die Lufteuchtigkeit in Deine Wohnung kommt:
- Duschen ca. 3 Liter
- Baden ca. 4 Liter
- eine Nacht schlafen ca. 0,5 Liter pro Person
- Wäsche trocknen ca. 2 Liter
- Kochen bis zu 5 Liter
Und diese Feuchtigkeit wird vom Mauerwerk aufgenommen, wenn man nicht gleich lüftet. Danach benötigt man sehr viel Heizleistung, da die warme Luft erst mal die Feuchtigkeit wieder aus der Wand bekommen muss. AnschlieÃend stoÃlüften (max. 10 Minuten) und wieder heizen.
Ich würde mich an Deiner Stelle mal mit dem Vormieter unterhalten, falls Du den irgendwie erreichen kannst. Bei mir war es so, dass der Mieter meiner Wohnung ständig über Schimmel geklagt hat, ein Gutachter dann vor Gericht dargelegt hat, dass er falsch gelüftet (und geheizt) hat. Danach ist er ausgezogen und ich bin eingezogen. Ich hatte noch nie mit Schimmel zu kämpfen. Bei mir half es, dass ich die Abluftventilatoren mit Zeitschaltuhren versehen habe, damit sie immer 15 Minuten laufen.
Stefan
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Natürlich zahlt immer der Verursacher und wer das ist, kann halt nun mal nur ein Sachverständiger feststellen.