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Wie wählen Querschnittgelähmte oder Blinde?
Jeder volljährige Mensch hat das Recht zu wählen. Doch wie wählen Gelähmte und Blinde ohne die Grundsätze einer demokratischen Wahl zu verletzten? Gibt es Wahlzettel für Blinde?
Querschnittgelähmte müssen aber auch ihre Kreuzchen machen. Nur wie ohne, dass Jemand mitbekommt was sie wählen? (geheime Wahl)
6 Antworten
- IndamoLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Entweder per Briefwahl
oder
es gibt von jeder Partei einen "Bringservice" zum Wahllokal.
Bei Blinden hast du natürlich Recht :-o
Nachtrag:
Damit blinde und sehbehinderte Menschen unabhängig von fremder Hilfe wählen können, stellt der Blinden- und Sehbehindertenverein Wahlschablonen für die Stimmzettel her. Diese können angefordert werden unter der Telefonnummer: 209 40 40.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
entweder mit schablonen oder, wie meine mutter, per briefwahl und mit einem engen vertrauten, dem sie sagt wo das kreuzchen hin soll.
die schablonen sind zwar eigentlich die bessere lösung, aber da sie NICHT kostenlos sind und die kosten auch selbst getragen werden müssen, ist es nicht jedem blinden möglich, diese zu bezahlen.
@ sebastian b, aber nicht jeder blinde beherrscht die brailleschrift. meine mutter hatte z.b. noch keine schulung darauf, also würden ihr die braillekarten nichts bringen.
Quelle(n): meine mutter ist blind - wuschelLv 6vor 1 Jahrzehnt
Per Briefwahl. Interessant ist es ob Bewohner eines Altenheims, die noch Fit im Kopf sind auch wählen dürfen, hab ich bei meiner Arbeit dort leider nichts bemerkt, werden sie einfach übersehen, abgeschrieben. Ich finde "Alle" haben ein Recht darauf. Da geht es ja auch um Politik, Rente, Pflegegelder usw.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sie können jemand bevollmächtigen in Ihren Interesse zu wählen. (meist per Briefwahl)
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- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
Jeder bekommt eine Wahlkarte. Da kann jeder dem Wahlleiter mitteilen, warum er nicht present wählen kann.Also auch eine Karte in Braille beantragen, oder es gibt die Möglichkeit für Behinderte einen Fahrservice in Anspruch zu nehmen, in Behinderteneinrichtungen und Seniorenheimen kommt der Service mit versiegelter Urne auch vorbei!
Meist ist die Behinderung der Kommune bekannt, damit auch der Wahlleitung, das funktioniert eigentlich schon.
Sollte es jedoch den Fall geben:da war es nicht, dann kann man die gesamte Wahl anfechten, schon mal geschehen im niederrheinischen , weil da eine Manipulation vorlag, eines CDU Schatzmeisters. Kampen war das wohl.