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Ab wann zählt die Elternzeit?

Meine Tochter ist am 19.11.2007 geboren. Laut Aussage meines Chefs müßte ich am 01.02.2009 wieder arbeiten (will ein Jahr Pause machen). Er hat also das Jahr nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gerechnet. Laut Bescheid des Versorgungsamtes bekomme ich bis zum 20.11.2008 Elterngeld. Also keine 12 Monate. Muß ich dann am 20.11.2008 wieder arbeiten?

Sonst wäre ich ja fast 3 Monate ohne jegliches Einkommen.

Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich beschrieben.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hat das Kind denn keinen Vater der das Geld nach hause bringt.

    Wenn nicht tut es mir leid.

    Am besten informirst du dich mal bei der zuständigen Behörde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem Jahr Elternzeit mußt du wieder am 18.11.2008 anfangen zu arbeiten. Es wird ab dem Tag der Geburt gerechnet, hat also nicht mit dem Mutterschutz zutun.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung und ich hab mich damals bei der AOK schlau gemacht weil die ja auch mit den Anträgen selbst helfen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Tochter ist am 19.11.2007 geboren.Dann bekommst du bis18.11.2008 Elterngeld!!!Ab 19.11.2008 müsstest du wieder arbeiten gehen!!!

    Dein Chef hat das falsch gerechnet.Es beginnt immer mit der Geburt des Kindes.

    Quelle(n): eigene Erfahrung...nur das ich noch Erz.geld bek.hab
  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja, es ist leider wahr, dass alle, die Mutterschaftshilfe von ihrer Kasse und dem Arbeitgeber bekommen, tatsächlich NICHT zwölf Monate Elterngeld bekommen. Sondern diese Zeit, in der Du aus anderen Töpfen Geld bekommst, wird von den zwölf Monaten abgezogen.

    Ich selbst bin auch darauf reingefallen und dachte, ich kriege das Elterngeld ab Ende des Mutterschutzes, aber Pustekuchen. Ich hatte das sogar so beantragt, aber den Bescheid bekommen, dass mir Elterngeld nur vom 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes zusteht und nicht später. Wenn Du also ab Ende Mutterschutz ein volles Jahr nehmen willst - also letztlich rund 14 Monate Pause - musst Du tatsächlich die Zwischenzeit anders überbrücken.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung, die Elterngeldstelle.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Die zählt vom Tage der Geburt an, so wie es Dein Beschied sagt, d.h. Du mußt dann auch 2008 und nicht erst 2009 wieder arbeiten gehen, wenn Du ein Jahr pausieren willst. Die Schutzfristen, besonders die nach der Geburt, bedeuten, daß Du in dieser Zeit nicht arbeiten darfst und einen besonderen Kündiguingsschutz genießt.

  • Lili
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Während der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) erhältst Du noch Mutterschaftsgeld (13 €|Tag von der KK, den Rest zu Deinem Nettogehalt muss der AG drauflegen). Das Eltergeld erhältst Du nach Ablauf der Mutterschutzfrist 12 Monate lang. Wenn Du einen Partner hast auch 14 Monate lang, vorausgesetzt, er nimmt 2 Monate Elternzeit. Du kannst auch 3 Jahre in Elternzeit bleiben, bekommst aber da kein Geld mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    6 wochen vor der geburt, 8 wochen danach, macht 14 wochen mutterschaftsurlaub. das ja noch klar. dann hat man bis zu 12 monate elternzeit. nimmt der mann die auch, sprich, man teilt sie sich können es sogar bis zu 14 monaten sein. also, 12 monate.

    greetz

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