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Reklamation von nicht bestellten Gratisleseproben einer Zeitung erforderlich?

Schon zum dritten Mal erhielt ich heute eine "Gratisleseprobe" einer Regional-Zeitung, obwohl ich nichts dergleichen bestellt habe. Ist das üblich und folgenlos oder folgt eventuell ein zu bezahlendes Abonnement, falls ich nicht reklamiere?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Keine Angst, für ein Abonnement brauchen die 2 (!) Unterschriften von dir.

    Eine für die Bestellung und eine für die Widerrufsbelehrung.

    Das ist Werbung. Sie hoffen, dass dir die Zeitung gefällt. Für dich hat das erstmal keine Folgen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, Zeitung kannst du behalten und es kommt zu keinen Vertrag.

    Gesetzlich ist dort ein Riegel vorgeschoben, wenn dir jemand Waren zusendest, obwohl du nicht bestellst hast, kannst du sie sogar behalten!

    Dies ist eine Art Bestrafung durch den Gesetzgeber gegen solche Händler.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles, was unaufgefordert zugesendet wird, kannst Du behalten und musst nichts tun, noch nicht einmal aufbewahren. Ich würde aber trotzdem alles aufheben (Ware und Unterlagen), um abgesichert zu sein, falls Dir z.B. ein "lieber" Mensch mit einer Bestellung in Deinem Namen eins auswischen wollte. In so einem Fall hilft dann eh' nur noch eine Strafanzeige samt Angebot, die Ware zurückzugeben.

    Ich erinnere mich an einen Fall, als vor etlichen Jahren mal ein Verlag ein Kinderbuch an meine Schwester geschickt hat. Dabei lag ein Zahlschein mit dem Betrag 0,00. Einige Zeit sp��¤ter kam ein 2. Buch mit einem Betrag 19,90 oder 29,90. Wir haben die Sachen aufgehoben. Nach einiger Zeit kam eine Mahnung. Ich habe dem Verlag dann einen "freundlichen" Brief geschrieben, in dem ich ihn auf die rechtliche Lage hingewiesen habe. Es kam nie wieder etwas zurück, und die Bücher wurden - natürlich - nie abgeholt, was ich angeboten hatte.

  • Andrea
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was du nicht bestellt hast mußt du auch nicht reklamieren und auch nicht zahlen, falls dir mal ne Rechnung ins Haus flattert. Die müssen das nachweisen, wenn du bestellt hast.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die braucht nicht bezahlt zu werden. Eine "zumutbare Zeit" die Ware zur Abholung aufheben, ansonsten ignorieren. Trifft auf jede nicht bestellte Warensendung zu.

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