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Nebenjob angeben? Auch bei Teilzeitbeschäftigung?

Ich arbeite im unbefristeten Verhältnis bei der Deutschen Post 20 Wochenstd.

muss ich dennoch einen Minijob angeben?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    JA, auf jeden Fall! Dein Arbeitgeber ist ebenso meldepflichtig, von daher hast Du bei Verknüpfung der Daten ein Problem, melde also bitte! Die Abzüge sind aber für Dich unbedeutend, ebenso wie die für die DP AG.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, ein Minijob ist Anzeigepflichtig, auch wenn dies viele nicht machen. Kommt dies jedoch raus, ist dies ein Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber kann dies in der REgel nicht verbieten, wenn es nicht mit dem Hauptjob konkurriert oder die Leistungsfähigkeit hierdurch beeinträchtigt wird.

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