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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

hilfe von mieterin ist sohn(30) aus dem gefängnis muß ich das als vermieter dulden?

der sohn unserer mieterin ist am 1.2.2008 aus dem gefängnis entlassen worden, sie hat uns nicht darüber informiert . wir , die vermieter, wohnen selbst im haus und haben richtig angst. müssen wir es dulden das er hier wohnt ??

wir haben eine firma und sind auch öfters nicht im haus wie sollen wir uns verhalten. es war nun schon so das wir festgestellt haben das er , wenn wir nicht im haus sind, schon alles untersucht im garten mit spielzeugpistole schiest z.b.in unser carport , auf unsere wassertonnen ect. nachbarn erzählten uns davon. wie sollen wir uns jetzt verhalten haben richtig angst bitte wer kennt sich mit soetwas aus,, wohin können wir uns wenden können wir ihr die wohnung kündigen?? der mietvertrag läuft auf die mutter die ihn ja aufgenommen hat hilfe dringend

Update:

der sohn sitzt seit dem 15.lebensjahr wegen schlägerei diebstahl ect. wir verurteilen ihn nicht aber er wird auch von seiner mutter zum negativen getrieben er macht einen sympatischen eindruck, das problem an der sache ist aber auch seine mutter, die geht über leichen hat sie uns schon geantwortet, wenn ihr irgendetwas nicht passt schlägt sie zu. uns hat sie im letzten jahr schon beschimpft und bedroht -- wir fühlen uns im eigenen haus selbst nicht mehr wohl

17 Antworten

Bewertung
  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mieter können gemäß § 553 BGB vom Vermieter die Zustimmung zur "Gebrauchsüberlassung an Dritte" verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse dafür vorliegt. Das wird z. B. bei den Eltern des Mieters oder bei Lebensgefährten unterstellt, sodass der Vermieter keine Absage erteilen darf.

    Allerdings muss der Mieter einen dauerhaften Einzug einer weiteren Person beim Vermieter anzeigen.

    Allerdings kann der Vermieter das nutzen, um die Miete und die Nebenkostenvorauszahlung anzupassen.

    Das wird also schwierig ihn vor die Tür zu setzen, vielleicht hilft eine Aussprache über Sachen die vielleicht lassen sollte.

    Das er im Gefängnis war heißt nicht das er jemanden umgebracht hat evtl. hat er nur eine Geldbuße nicht bezahlt und hat dafür die Zeit abgesessen.

  • borg
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    'ne Therapie machen. Antropophobie ist recht gut behandelbar.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sorry, ich bin auch Vermieter, aber für deine Denke habe ich kein Verständnis.

    Meinst du wirklich der Mensch tut dir was?

    Spielzeugpistole?

    Ist er etwa geistig behindert? Mit 30 Jahren?

    geh mal zum Arzt, das gibts bestimmt auch was von Ratiopharm!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weis nicht, aber nur weil er im Knast gesessen hat, müßt ihr ja jetzt keine angst haben !

    Es gibt auch menschen, die wegen Schulden im Knast gesessen haben !

    deine mieterin kann aber einen Besucher behausen !

    Aber sonst kann ich leider nichts dazu sagen !

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte keinen wegen seiner Vergangenheit vorverurteilen.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ist gar nichts zu machen!

    Bei solchen Vermietern kommt der Mann voll vom Regen in die Traufe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn deine Mieterin dir droht, kannst du ihr fristlos kündigen.

    Schau im link:http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteile...

    Und Besucher der Mieterin, die dich bedrohen, kannst du ebenfalls rauswerfen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also, der sohn ist entlassen und hat somit seine strae verbüsst.

    solltet ihr probleme mit der mutter haben, klagt sie raus.

    aber nicht auf grund des sohnes.

    es sei denn, der sohn begeht eine straftat.

    für wieviele personen wurde der mietvetrag ausgestellt?

    hilfe gibt auch ein rechtsanwalt.

    als firmeninhaber werden die mieteinnahmen ja auch versteuert und somit sind solche auslagen absetzbar.

  • htide
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Er war im Gefängnis und hat seine Strafe abgesessen.

    Wenn er sich nicht gebessert hätte , hätte man ihn gar nicht entlassen.

    Jeder hat das Recht auf eine 2.Chance im Leben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also mir würden auch solche Vermieter angst machen

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