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ghost fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich meine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann?

(Tätigkeit ist körperlicher Art; Arzt rät, die Stelle schnellstmöglich aufzugeben; besteht dann Anspruch auf ALG1?)

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn er dich nicht versetzen kann oder dir eine leichtere Tätigkeit geben kann leider ja,

    Das KSchG bietet dem Arbeitgeber drei Gründe an, nämlich die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers und die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Unterfall der Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers (personenbedingte Kündigung).

    Als "krankheitsbedingte Kündigung" bezeichnet man daher eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

    Kann Ihr Arbeitgeber während einer Krankheit kündigen?

    Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR (§ 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR) war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, d.h. der Arbeitnehmer war vor dem Ausspruch einer Kündigung während der Dauer einer Krankheit sicher. Dies war nach dem Recht der BRD niemals so und ist auch heute anders: Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weitverbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.

    Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange dir der Arbeitgeber im Betrieb keine alternative Arbeit geben kann, die du mit deinem Gesundheitszustand und deinen Qualifikationen/angelernt ausüben kann, darf er dir kündigen. Du hast dann Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mach aber nicht den Fehler und kündige selber, sonst bekommst du 3 Monate kein Arbeitslosengeld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    es kommt darauf an ob du deine tätigkeit auf dauer nich mehr ausüben kannst - dann kann er dir künidgen ---

    vorher muss dein arbeitgeber versuchen dir eine andere tätigkeit in dem betrieb anzubieten .

    in jedem fall bei kündigung innerhalb 24 tagen einspruch beim arbeitsgericht - frist musst du einhalten -

    ganzs wichtig

    dir alles gute

  • Leony
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Höre, was dein Arzt sagt.

    Nein, er kann dich nicht fristlos kündigen, ausser wenn du in Probefrist ist.

    Ich weiß nicht wie viele Jahre manche User in die USA verbracht haben, was sie gearbeitet haben weiß ich auch nicht, aber dort ist der Standart immer noch auf einem hohen Niveau.

    .

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er darf kündigen wenn kein passender Arbeitsplatz besteht.

    Wer krank ist und nicht vermittelt werden kann bekommt kein

    ALG 1

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt drauf an wie lange du diese Tätigkeit schon ausübst. Rede mit deinem Chef offen. Er kann dir kündigen und du bekommst ALG1. Vielleicht gehts auch anders, ohne das du der Allgemeinheit auf der Tasche liegst

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja darf er im Rahmen des Kuendigungschutzes.Lasse prüfen ob eine Berufsunfähigkeit besteht und ob das Leiden eine Folge Deines ausgeübten Berufes ist.Selbstverständlich steht Dir ALG 1 zu.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja

    hier wird man nach leistung bezahlt /

    eingestellt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In Amerika und während der Probezeit JA!

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