Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich meine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann?
(Tätigkeit ist körperlicher Art; Arzt rät, die Stelle schnellstmöglich aufzugeben; besteht dann Anspruch auf ALG1?)
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn er dich nicht versetzen kann oder dir eine leichtere Tätigkeit geben kann leider ja,
Das KSchG bietet dem Arbeitgeber drei Gründe an, nämlich die Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers, die Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers und die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen. Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Unterfall der Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers (personenbedingte Kündigung).
Als "krankheitsbedingte Kündigung" bezeichnet man daher eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) in rechtlich zulässiger Weise ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Kann Ihr Arbeitgeber während einer Krankheit kündigen?
Nach dem Arbeitsrecht der ehemaligen DDR (§ 58d Arbeitsgesetzbuch der DDR) war die Kündigung eines Arbeitnehmers während einer Krankheit ausgeschlossen, d.h. der Arbeitnehmer war vor dem Ausspruch einer Kündigung während der Dauer einer Krankheit sicher. Dies war nach dem Recht der BRD niemals so und ist auch heute anders: Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weitverbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.
Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Solange dir der Arbeitgeber im Betrieb keine alternative Arbeit geben kann, die du mit deinem Gesundheitszustand und deinen Qualifikationen/angelernt ausüben kann, darf er dir kündigen. Du hast dann Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mach aber nicht den Fehler und kündige selber, sonst bekommst du 3 Monate kein Arbeitslosengeld.
- ischdemLv 6vor 1 Jahrzehnt
es kommt darauf an ob du deine tätigkeit auf dauer nich mehr ausüben kannst - dann kann er dir künidgen ---
vorher muss dein arbeitgeber versuchen dir eine andere tätigkeit in dem betrieb anzubieten .
in jedem fall bei kündigung innerhalb 24 tagen einspruch beim arbeitsgericht - frist musst du einhalten -
ganzs wichtig
dir alles gute
- LeonyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Höre, was dein Arzt sagt.
Nein, er kann dich nicht fristlos kündigen, ausser wenn du in Probefrist ist.
Ich weià nicht wie viele Jahre manche User in die USA verbracht haben, was sie gearbeitet haben weià ich auch nicht, aber dort ist der Standart immer noch auf einem hohen Niveau.
.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er darf kündigen wenn kein passender Arbeitsplatz besteht.
Wer krank ist und nicht vermittelt werden kann bekommt kein
ALG 1
- vor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an wie lange du diese Tätigkeit schon ausübst. Rede mit deinem Chef offen. Er kann dir kündigen und du bekommst ALG1. Vielleicht gehts auch anders, ohne das du der Allgemeinheit auf der Tasche liegst
- Dietmar ILv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja darf er im Rahmen des Kuendigungschutzes.Lasse prüfen ob eine Berufsunfähigkeit besteht und ob das Leiden eine Folge Deines ausgeübten Berufes ist.Selbstverständlich steht Dir ALG 1 zu.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja
hier wird man nach leistung bezahlt /
eingestellt
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In Amerika und während der Probezeit JA!