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zumunterhalt?

weis jemand wie es jetzt mit dem unterhalt für die ex weiter geht ? es sind keine kleinen kinder mehr im haus und meine ex selber geht auch arbeiten, sie hat eine grosse teure wohnung und will mir nie die anlage u beim steuer bescheid unterschreiben ob wohl sie im jahr knapp 5000 euro an unterhalt bekommt. ich zahle monatlich 278 euro an ihr obwohl ich nichts bekommen habe was sparbücher, garten -wohnmöbel und so weiter mit genommen habe. nach dem auszug sie ist geld gierig. nun sollte sich doch was ändern kann mir einer weiter helfen ?bedanke mich schonmal an alle.

5 Antworten

Bewertung
  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie bereits erwähnt, können ehemalige Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt gegen den jeweils anderen Ex-Ehegatten haben. Voraussetzung ist aber immer, dass eine Bedürftigkeit eines Ehegatten gegeben ist. Dafür gibt es keine starren Grenzwerte. Vielmehr ist die Bedürftigkeit abhängig von den Lebens- und Vermögensverhältnissen während der Ehe. Der finanzstärkere Ex-Ehegatte muss den schwächeren Ex-Ehegatten auch nach der Ehe unterstützen; dies allerdings nur, solange er selber leistungsfähig ist.

    Seit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts ist der Grundsatz der Eigenverantwortung ausdrücklich im Gesetz verankert und seine Bedeutung stärker betont worden. Grundsätzlich muss jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selbst sorgen – außer in den vom Gesetz genannten Fällen. Fehlende Bedürftigkeit auf Grund eigener Einkünfte kann den Anspruch entfallen lassen. Neu definiert wurde auch die angemessene Erwerbstätigkeit, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zugemutet werden kann: Hier sind im Rahmen der ehelichen Lebensverhältnisse ausdrücklich nicht nur die finanziellen Verhältnisse, sondern auch Kriterien wie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu beachten. Neu ins Gesetz aufgenommen wurden verschiedene Möglichkeiten, den Unterhaltsanspruch herabzusetzen oder zeitlich zu befristen, sowie Einschränkungen für Unterhaltsansprüche nach kurzer Ehe.

    Die Unterhaltszahlung ist unabhängig von der Art des Güterstandes, vom Trennungsgrund und davon, wer die Trennung verschuldet hat.

    Weitere Infos findest du hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das hat glaube ich mit dem Lebensstandart zu tun den du ihr erhalten musst, aber ich würde mich mal beim Anwalt schlau machen, der sollte bei Gericht eine Überprüfung deiner Exfrau beantragen. Sie ist verpflichtet ihre Sachen bei Gericht einzureichen zur überprüfung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde einen Rechtsanwalt einschalten, denn Deine Ex will Dich ausbeuten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aber Hallo,

    bist Du ihr GELDESEL?

    Sofort bei die Bedürftigkeit überprüfen lassen und den Unterhalt abändern lassen.

    Und SOFORT jeder Tag zählt!

    Alles feststellen was sie so macht. Schwarzarbeit? Freund wohnt bei Ihr? Eheähnliches Verhältnis? Er hat seine Bekleidung in Ihrem Schrank? und vieles andere.

    (per Hausdurchsuchung feststellen lassen)

    Wenn Sie sich eine super Wohnung leisten kann ist sie nicht Unterhaltsbedürftig und kann für Ihren Unterhalt selbst sorgen.

    Dein Einkommen soldest du entsprechend anpassen, schließlich ist die Einkommenslage sehr schlecht und die erwerbsbedingten Ausgaben steigen. Daher kann man den Unterhalt auf NULL setzen lassen.

    Von einem Selbständigen würde Sie mit Sicherheit nichts abzoggen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Die Neueinschätzung des Unterhalts wird vor Gericht gemacht.

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