Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Armin fragte in Schule & BildungFinanzielle Hilfen · vor 1 Jahrzehnt

Müssen Eltern das Kindergeld an das Kind auszahlen?

Meiner Frau, 19 Jahre, in der Ausbildung, steht Kindergeld zur Verfügung. Da ihre Mutter im öffentlichen Dienst ist, erhält diese das Geld monatlich mit dem Gehalt überwiesen. Grundsätzlich wurde das Kindergeld monatlich an das Konto meiner Frau weitergeleitet, da sie ja nicht mehr bei ihren Eltern wohnhaft ist. Seit zwei Monaten jedoch weigern sich die Eltern das Kindergeld auszuzahlen, obwohl sie es noch erhalten.

Welches Gesetz schreibt vor in welchem Rahmen die Eltern VERPFLICHTET sind, das Kindergeld weiterzuleiten?

Danke für die Hilfe...

Update:

Na ja, sie machen halt ständig Probleme.

Das Kindergeld steht ihr definitiv zu, auch wenn wir verheiratet sind, da ich als Student lediglich BAföG beziehe. Es scheint wohl tatsächlich eine Gesetzesgrundlage zu geben, nach welcher die Eltern verpflichtet sind, das KiGe auszuzahlen. Meine Eltern zahlen es mir auch monatlich aus. Oh Mann!!! Ständig die selben Probleme.

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sie sind verpflichtet dazu!

    Vielleicht hilft dir der Link:

    http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/g...

    Notfalls werdet ihr das einklagen müssen!

    also nochmals, da hier teilweise absolut falsche sachen geschrieben wurden: da deine frau in der ausbildung ist, sind die eltern verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen auch wenn sie nicht mehr zuhause lebt. diese verpflichtung haben eltern bis zum 27. lebensjahr des kindes (natürlich muss das kind studieren, auszubildendeR etc sein). folglich müssen sie einen bestimmten betrag überweisen und dieser betrag kann sich u.a. aus dem erhaltenen kindergeld zusammensetzen.

    fazit: vielleicht müssten ihre eltern sogar einen größeren betrag zahlen als das kindergeld an sich!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nur die Eltern dürfen das Kindergeld beantragen, wenn sie für das Kind Unterhaltspflichtig sind und Unterhalt zahlen. Sie sind nicht verpflichtet dieses Geld an das Kind weiterzugeben. Wenn die Eltern deiner Freundin keinen Unterhalt leisten, dann dürfen sie nicht mal mehr Kindergeld beziehen, da sie ja nciht zu Hause wohnt. Wenn sie aber Unterhalt leisten, dann wird dort das Kindergeld mitgerechnet. Ein Kind kann für sich selber allerdings keins beantragen, solange die Eltern dazu in der Lage sind.

    Ich habe vor einigen Jahren auch für meine Tochter Kindergeld bezogen und ihr überwiesen. Man gab mir diese Auskunft bei der Kindergeldkasse.

    Zum Nachtrag: Erkundigt euch doch einfach mal bei der Kindergeldkasse und schildert euer Problem. Die werden euch am Besten raten können was ihr tun könnt.

    vielleicht hilft euch dieser Link weiter

    http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.ph...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es st so, daß man beim Amtsgericht einen sogenannten Kindergeldbezugsberechtigten (Vater oder Mutter) bestimmen läßt. Dann kann man bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen ud bekommt dann selbst das Kindergeld.

    Gruß Nina

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich informiert bin, steht das Kindergeld dem Erziehungsberechtigten zu. Lest doch mal in wikipedia nach. Was ist geschehen? Warum zahlt die Mutter das Kigeld nicht mehr aus? Könnt ihr noch miteinander reden?

    Quelle(n): www.wikipedia.de
  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da die Anspruchsberechtigten beim Kindergeld die Eltern sind, glaube ich nicht, dass es eine gesetzliche Vorschrift gibt, dass die Eltern das Geld an ihre Kinder weiterleiten müssen, wenn diese außer Haus leben - m. E. ist das freiwillig.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.