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Selbstständig machen?! Vermögensberatung?
hätte die Möglichkeit unter Schirmherrschaft einer namhaften Firma in die Vermögensberatung ein zu steigen... klang ein Bisschen nach Schneeballsystem die Einführung...
Hat das schon wer probiert?
Ernst gemeinte Erfahrungsberichte erwünscht!
8 Antworten
- ascalon2607Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du dich selbsständig machst mußt du in deinem Firmenkonzept auch nachweisen das du deine Aufträge nicht nur von einem Kunden,Firma etc.beziehst.
Wenn du nur diese eine Firma hast,mußt du darlegen wie du dein Gewerbe nach Wegfall dieses Auftraggebers führe willst
Ist auch kein Schneeballsystem sonden schlicht und einfach "Scheinselbstständigkeit"
Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her zu den abhängig Beschäftigten zählt.
Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen wurden mehrfach überarbeitet. Nachdem zunächst an Hand von einzelnen konkreten Umständen eine Einstufung vorgenommen wurde, ist nunmehr in § 7 SGB IV geregelt worden, dass es entscheidend darauf ankommt, ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist. Wichtige Kriterien sind daher nach wie vor die Arbeitszeitgestaltung und die Möglichkeit, die Tätigkeit auch durch Dritte auszuüben.
Für arbeitnehmerähnliche Selbstständige ist nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht. Hierzu gehören die Selbstständigen, die folgende Kriterien erfüllen. Eine Scheinselbstständigkeit wird vermutet, wenn drei dieser fünf Kriterien erfüllt sind:
* im Wesentlichen und auf Dauer – rund fünf Sechstel des Umsatzes – wird für einen Auftraggeber gehandelt
* keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eingestellt sind
* der Auftraggeber entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch seine Arbeitnehmer verrichten lässt
* der Selbstständige keine unternehmertypischen Merkmale erkennen lässt
* die Tätigkeit ihrem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit entspricht, die vorher für denselben Auftraggeber in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wurde.
Für Personen, die einen Existenzgründungszuschuss gem. § 421 Abs. 1 SGB III beantragen, wird vermutet, dass sie selbstständig sind.Wird allerdings bei Überprüfung eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden evtl.gezahlte Zuschüsse sofort gesperrt und müssen zurückgezahlt werden
Quelle(n): SGB eigene Erfahrung Berufserfahrung - Leo84Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Du sollst den Leuten was andrehen (deiner Gesellschaft ihr Geld anzuvertrauen). Klingt wie Versicherungsvertreter.
Du wirst nur Provision durch erfolgreiche Geschäfte erhalten und das muss man können (es gibt Profis). Wenn du aber bei deiner eigenen Familie anfangen sollst, lass es.
- vor 1 Jahrzehnt
Mach das bitte nicht dei der "deutschen Vermögensvernichtung" oder anderen Vertrieben, die mit ihrer gröÃe pralen. Dort zieht man dir nur deine kontakte, selber bekommst du recht wenig provision und die produkte, wie z.b. lebens und rentenversicherungen gelten laut bgh-urteil als betrug am kunden und aufgrund dessen als schwebend unwirksam. schau lieber mal bei bund der sparer rein.
dort findest du empfehlungen. das unternehmen aus cottbus würde ich nicht ..... aber sonst ....
Quelle(n): www.bund-der-sparer.de - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schneeballsystem oder ähnlich...
Egal, du muÃt gut sein, Leute bekwatschen können das Sie bei dir abschlieÃen. Dieses Wissen weiter geben können damit du aufsteigen kannst. wenn du das nicht mitbringst, solltest du das erstmal als Hobby versuchen. Keine Ahnung ob möglich, mir ist das im Rahmen meiner Selbständigkeit nur angetragen worden, da könnten sie ja das auch als Hobby machen und Später anmelden wenn es sich rentiert. Frag noch mal jemanden der sich damit auskennt.
Ich hatte auch mal die gelegenheit in ein ähniches Unternehmen einzusteigen.
Versuch 1 : Stell uns mal deine Verwanten vor wir werden mit denen schon mal was abschlieÃen.
Versuch2. 6 Seitiger vertrag ich hatte 8 Stundn gebraucht zum durchlesen. Hat sich gelohnt. Die Firma hätte das letzte halbe jahr zurückfordern können. Beschwichtigungsversuche vom Anbieter.
1 Tag nach dem ich abgelehnt hatte, hatte ich einen Bericht im Fernsehen gesehen das dort jemand bei dieser nahmhaften Firma angefangen hatte und alle Verträge aus dem letzten halben Jahr durch den neuen kollegen ersetzt worden waren. Die Neuen sind die alten adressen angefahren und haben den Leuten mit einer Ãnderung einen neuen Vertrag verkauft.
Holzauge sei wachsam.
In der Kirchlichen gemeinde gibt es jemanden der durch ausprobieren dieser obskuren Angebote im Internet in die Schuldenfalle geraten ist. Zur Zeit in Scheidung, damit der Sohn sein Spielzeug nicht gepfändet werden kann.
Bei meinen letzten Experiment mit Telefonverträgen wäre Flaschensammel ergibiger gewesen. Ich zahle noch daran ab!
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein seriöser Vermögensberater benötigt eine gründliche Ausbildung - da ist es nicht mit ein paar Wochenendschulungen getan, sondern es dauert Monate bis Jahre.
Anders ist es mit reinem Produktvertrieb - da muss man gegen Provision Leuten das Geld aus der Tasche ziehen, egal ob das Produkt passt oder nicht.
Nur mal zum Vergleich:
Der Fachberater für Finanzdienstleistungen, ist ein finanzwirtschaftlicher Abschluss, der nach erfolgreich abgelegter Prüfung vor einer IHK vergeben wird.
Der Rahmenstoffplan umfasst nach dem überarbeiteten Rahmenstoffplan aus dem Jahre 2004 einen Umfang von 370 Unterrichtsstunden und wird bundeseinheitlich an zwei Prüfungstagen abgelegt.
Der Abschluss Fachberater für Finanzdienstleistungen ist auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt.
Die schriftlichen Klausurprüfungen setzen sich zusammen aus den Fächern:
- Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Recht und Steuern - Versicherungsprodukte für private Haushalte - Bankprodukte für private Haushalte - Bausparen und Immobilien sowie Finanzmathematik
Weiterhin werden in einer mündlichen Prüfung nach erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfungen die Fächer
- Kundenberatung und Arbeitsorganisation
in einem simulierten Beratungsgespräch abgeprüft.
Der Fachberater für Finanzdienstleistungen findet im Gesetzgebungsverfahren zur Gewerbeerlaubnis von Versicherungsvermittlern gem. EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie als Qualifikation Berücksichtigung.
Die erforderliche Berufserfahrung für Fachberater für Finanzdienstleistungen wurde auf zwei Jahre (vormals drei Jahre) reduziert.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Firma seriös ist wird sie dich ausbilden und "an die Hand nehmen" sie wird anbieten das als Nebenerwerb zu betreiben damit du testen kannst ob dir diese Branche liegt und ob du Erfolg damit hast danach kannst du dich immer noch selbständig machen und die Firma wird dich auch unterstützen
- leinadbhvLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dazu müsste man wissen um welche Firma es sich handelt.
In diesem Gebiet gibt es viele dubiöse Firmen.
Ein Tipp: Schau im Internet nach der Firma. Oft findet man Forumeinträge. Wenn du nichts Negatives findest dürfte alles OK sein aber wenn doch wäre ich vorsichtig.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schneeballsystem - wenn du zu den Ersten gehörst, dann sofort, gleich Morgen, sonst besser nicht!