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Mein Bekannter hat 800 € Rente.Wieso muß er knapp 1000 € Steuern ans Finanzamt nachzahlen?
Frau Merkel hat vor, ihrer Wahl, behauptet,das Renten erst ab 1600 € besteuert werden.
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Er hat noch sonstige Einnahmen, z:b: aus Vermietung, Kapitaleinkünften oder Nebenjobs!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nachzahlen muss man etwas, wenn man vorher zu wenig gezahlt hat. Er wird dir nicht die ganze Geschichte erzählt haben; für ein Renteneinkommen von 800 fallen keine Steuern an.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da wird Dir Dein Bekannter etwas falsches erzählt haben. Wenn er 800 Euro Rente bezieht und keine weiteren Einkünfte (Pacht, Miete, Zinsen etc.) hat, dann muà er auch keine Steuern nachzahlen. Könnten ja auch noch Altlasten sein. Ansonsten gilt immer wer viel Steuern zu zahlen hat, der verdient auch viel!!!
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Für 800 € Rente zahlt niemand Steuer ! Er hat dir vermutlich nicht die Wahrheit gesagt.
Quelle(n): Bin selbst Rentner, aber nicht auf den Kopf gefallen ! - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Hat er seine Krankenkassenbeiträge in den Sonderausgaben aufgeführt?
Meine Berechnung sieht so aus:
800 x 12 = 9600,- Bruttorente
50% sind bei einem Rentenbezug in oder vor 2005 steuerfrei, also bleiben 4800,- steuerpflichtig.
minus:
102,- Euro Werbungskostenpauschbetrag
36,- Euro Sonderausgabenpauschbetrag
xxx,- Krankenversicherung
JEDER Steuerpflichtige hat 7680,- Euro steuerfrei. Du siehst, da passt was nicht...
Wenn keine andere Einnahme dazu kommt, Einspruch einlegen und um Ãberprüfung bitten. Vielleicht liegt auch nur ein Tippfehler oder Ãbernahmefehler vor...
- vor 1 Jahrzehnt
Habe schon viel gelesen da möchte ich nichts mehr dazu schreiben den es stimmt.Wenn er eine Steuerzahlung offen hat können sie ihm nicht'svon seiner Rente wegnehmen.Es kann passieren das er das absitzen muÃ.Gruà Nitti
- vor 1 Jahrzehnt
Vielleicht hat er vergessen seine Steuererklärung abzugeben, dann wird er geschätzt!
am besten Widerspruch einlegen und Nachweise vorlegen!
Erklärung nachreichen
Lg
spatz
- vor 1 Jahrzehnt
Die hat noch viel mehr gelogen
Das Alterseinkünftegesetz regelt seit dem 1.1.2005 die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vollkommen neu (Rentenbesteuerung). Alterseinkünfte werden jetzt nachgelagert besteuert. Das heiÃt: Altersvorsorgeaufwendungen mindern in der Erwerbsphase (Berufleben) die Steuerbelastung. Werden die darauf beruhenden Rentenleistungen im Alter ausgezahlt, so sind diese Einnahmen (Rentenzahlungen) abzüglich der dann geltenden Freibeträge in der Auszahlungsphase der Besteuerung zu unterwerfen (so genannte Rentenbesteuerung).
Der Wechsel in der Besteuerung von Renten (Alterseinkünften) erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2040, weil bisher nicht alle Altersvorsorgeaufwendungen voll steuerlich geltend gemacht werden konnten. So wird ab 2005 ein immer gröÃer werdender Teil der Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer befreit und entsprechend der Besteuerungsanteil der darauf beruhenden Renten bei Bezug im Alter erhöht.
Für viele Rentner ändert sich nichts durch die Neuregelung. Insbesondere Empfänger von kleinen und mittleren Renten werden auch in Zukunft keine Steuern auf ihre Renten zahlen müssen.