Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Rechtsform einer Klinik?

Haben medizinische Kliniken überhaupt eine Rechtsform?

Und wenn doch, welche?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die die ich kenne, ist eine gGmbH also gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Und die Uniklinik / das Universitätsklinikum gehört zur Universität und ist eine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts.

    Das Engelchen Lixa077

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Klinik kann jede Rechtsform haben, es gibt keine Vorschriften. Es gibt GmbHs, AGs, öffentlich-rechtliche, kommunale Gmbhs, Mischformen, Einzelbesitz, ...

  • pj
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine "Rechtsform" hat jeder Mensch und jede von Menschen gebründete und/oder betriebene Einrichtung. Im luft- bzw. rechtsleeren Raum kann auch eine Klinik nicht bestehen. Welche Rechtsform die Klinik hat, hängt von verschiedenen Kriterien ab, vor allem davon, ob sie gewinnorientiert oder gemeinnützig arbeitet. Sodann ist natürlich wichtig, wer das Stammkapital einlegt, also etwa der Staat (z. B. bei den meisten Uni-Kliniken) oder eine kirchliche Einrichtung (wie bei den meisten mittelgroßen Krankenhäuser). Diese Häuser sind als gemeinnützig anerkannt und werden meist in Form einer gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mir beschränkter Haftung) betrieben. Gemeinnützig bedeutet, daß ein evt. Gewinn nicht entnommen werden darf, sondern dem Unternehmen wieder zugeführt werden muß.

    Nicht gemeinnützig sind z. B. sog. "Schönheitskliniken", die normalerweise von wenigen Ärzten betrieben werden und selbstverständlich gewinnorientiert arbeiten. Es gibt aber auch sonstige Privatkliniken, die bewußt keine Kassenpatienten aufnehmen, um mit (möglichem und möglichst hohem) Gewinn zu arbeiten. Auch hier sind alle möglichen Rechtsformen vertreten, angefangen vom e.K. (eingetragener Kaufmann), wenn z. B. ein ansonsten freiberuflich tätiger Arzt noch ein Kleinkrankenhaus betreibt (z. B. zur stationären Nachversorgung bei Komplikationen ansonsten ambulant ausgeführter Operationen) bis hin zur Aktiengesellschaft, die eine Reihe von Kliniken betreibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Entweder ist es eine Stiftung oder wird dadurch finanziert, oder es ist ein Regie- oder Eigenbetrieb.

    Alles Gute

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.