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Ist die Justiz im Land einfach nur noch Irre oder sind es dumme Bürger die nichts verstehen?

Irre Politik in einem irren Land

sagen wir jemand verkauft Privat bei "123" eine Maschine (egal was es ist-irgendwas halt..nur ein Beispiel)

Er beschreibt ...macht 1200 Umdrehungen ist so und so groß und rot und läuft auf 220V. Wir haben jetzt einen Neue und bieten diese jetzt an sie hat immer einwandfrei gelaufen.

Garantie und Gewährleistung ist ausgeschlossen weil Privatverkauf.

Jetzt mag jeder glauben die Angaben oben müssten jetzt stimmen -

NEIN gerade durch das "Garantie und Gewährleistung ist ausgeschlossen"

gibt der Verkäufer zu erkennen, daß er für seine Angaben nicht "einstehen" will.

Normale Menschen stellen solche Angaben wie "Garantie und Gewährleistung ist ausgeschlossen" auf die Zukunft des Gerätes ab - aber so ist das nicht - es ist so - und das habe ich schriftlich das die Angaben nicht stimmen müssen "Er will für seine Angaben nicht "einstehen"

Beschlossen und Verkündet.....da lacht man nicht mehr

So darf man jetzt bei "321" und ähnliche nicht mehr kaufen, es sei denn, man will die gefräßige Justiz sinnlos füttern.

Ramona

Update:

An die Widerredner, es reicht schon,

denn man muss dem Verkäufer nachweisen, das er wusste das die Angaben nicht stimmen.

Das wird kaum gelingen....

In meinem Rechtsverständnis ist es so wer Angaben mach kann die nicht nachher wieder durch einen Satz wie keine Garantie entfernen.

Jetzt weiss ich es GEHT....

Update 2:

@Kai R wenn man keine Ahnung hat einfach mal schweigen.

So sind leider die Fakten - man kann oben erklären was man will unten löst der Gewährleistungsausschluss alles in Luft aus. E... ist Sch... wenn da keine Lösung gefunden wird.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast Recht. Das ist irre. Da verliert man das Vertrauen in die Justiz. Hab das mit der Garantie wie du gesehen. Jetzt weiß ich es besser. Danke

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein solches Urteil verstehe ich auch nicht - aus meiner Sicht müsste jeder mindestens für versprochene Eigenschaften haften.

    Sonst könnte ich ja im Internet "privat" einen echten BMW verkaufen, aber danach ein Modellauto gleicher Farbe liefern und behaupten, da gäbe es keine Gewährleistung...!

    Schwachsinn sowas, echt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aber ist es denn in unserem System nicht immer so das es ausgerechnet immer die Schwächeren trifft? Es ist halt ein sch..... System..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    unsere justiz verar...t die normalen bürger/innen, mit dem ziel alle irre und unmündig zu machen/bestätigen. die justiz setzt dabei auf die gutgläubigkeit einfacher menschen. geschäftemacher können das rechtlich oft NICHT gedeckt ausnutzen. der richter wird eher dem geschäftemacher 'recht zusprechen', als dem gutgläubigen menschen, die oft nie gelernt haben dinge auch aus einem anderen blickwinkel zu betrachten. es spielt dabei keine rolle was im gesetz tatsächlich geschrieben steht!!!

    kaufen schon, nur keine klauseln unterschreiben, wie gewährleistung ausgeschlossen. oder anders ausgedrückt trau dem verkäufer nicht, wenn du ihn nicht wirklich kennst!!! der will nur dein bestes GELD !!!

    Quelle(n): meine meinung und belegbaren erfahrungen
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du ,hast so Recht .....

  • eder
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    grow to be ist nach deiner Sicht denn dumm? Vervollständige doch mal diese Frage, dann erschließt sich united statesvielleicht mehr.. ich bin da immer vorsichtig mit solchen Ausdrücken gerade bei Freunden..

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei Privatverkäufen gilt: Gekauft wie Besehen...im Internet ist das so ne Sache damit, du bist halt auf Artikelbeschreibungen und Fotos angewiesen.

    Bei technischen Geräten auf den Satz achten:

    Funktion nicht geprüft! Es könnte Schrott sein, muß aber nicht. Damit weist der Verkäufer die zweijährige Gewährleistungspflicht zurück die auch für ihn gilt.

    Wenn geschrieben steht: "Bei uns ist dieses Gerät immer gut gelaufen..." besagt es, daß der Verkäufer keine Ahnung hat ob bald Reperaturen fällig sind oder daß dieser Verkäufer auch keine Ahnung hat, daß er sich verplichtet eine zweijährige Gewährleistung einzustehen, auch wenn er dieses durch den Zusatz Privatverkauf andeutet.

    Manche Verkäufer beziehen sich auf ein neues EU Recht...welches denn? Bei den EU Rechten hat sich bisher nichts geändert, jedenfalls nicht für Onlineverkäufer.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "NEIN gerade durch das "Garantie und Gewährleistung ist ausgeschlossen"

    gibt der Verkäufer zu erkennen, daß er für seine Angaben nicht "einstehen" will. "

    Das ist korrekt - weiß jeder Jurastudent im ersten Semester. Dein Gang vor Gericht war daher aussichtslos. Wenn das Gerät als "bisher einwandfrei" bezeichnet wurde, steht man mit der zitierten Formulierung nur dafür, aber gewiss NICHT für die Zukunft ein - und ein Mangel kann jederzeit eintreten.

    Es geht also nicht darum, eine Justiz zu füttern, sondern den eigenen Verstand zu benutzen, anstatt vermeintlich günstige Schnäppchen abgreifen zu wollen.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    sorry, aber was Du schreibst ist falsch.

    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und bezieht sich auf die Beschaffenheit zum Zeitpunkt des Verkaufs. Allerdings wird davon ausgegangen, dass innerhalb von 6 Monaten der Verkäufer zu beweisen hat, dass ein Mangel nicht schon beim Verkauf vorlag. Diese Beweispflicht ist Privatleuten nicht zuzumuten, deswegen dürfen sie die Gewährleistung ausschliessen.

    Auch private Verkäufer dürfen aber bekannte Mängel nicht arglistig verschweigen. Wenn ein Gerät nicht funktioniert hat, sollte dieser Mangel beim Verkauf bekannt gewesen sein. Rückabwicklung kein Problem.

    Ausserdem gilt auch für private Verkäufer, wenn sie eine Eigenschaft zusichern ("funktioniert einwandfrei") dann muss dies auch stimmen. Das ist alles im BGB geregelt. Sonst ebenso: Rückabwicklung.

    Leider kennen sich die wenigsten Leute im Kaufrecht aus und es wird viel Müll geschrieben. Deswegen gibt es ja auch noch die Möglichkeit der negativen Bewertung. Ausserdem hilft eine Meldung bei ebay, dann wird ein Verkäufer im Wiederholungsfall gesperrt.

    Ich habe schon viel bei ebay ge- und verkauft und noch nie ein Problem gehabt. Ich kaufe sogar Autos bei ebay.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt bei solchen Angeboten doch nicht mitsteigern!

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