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Wie kündige ich richtig?
Hallo,
ich möchte meine Wohnung kündigen mit einer Frist von 3 Monaten.
Nur habe ich keine Ahnung wie sowas aussieht, also die Kündigung.
Ich wäre sehr erfreut wenn mir jemand helfen kann.
Gruß Pat
9 Antworten
- SandmännchenLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Karl Mustermann
Musterstrasse 11
12345 Musterstadt
<<FIRMA>>
<<NAME>>
<<STRASSE>>
<<PLZ>> <<WOHNORT>>
29. Januar 2008
Betr.: Mietverhältnis Schönstr. 3, I. OG links
hier : Kündigung
Sehr geehrte
hiermit kündige ich mein Mietverhältnis zum frühestmöglichen Termin; spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist am 31.03.2008.
Da ich kurzfristig eine anderweitige Wohnung gefunden habe, bin ich an einem Auszug unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist interessiert.
Falls Sie daher vor Ablauf der Kündigungsfrist einen anderen Mieter finden, würde mich das freuen. Unabhängig von Ihren Bemühungen werde ich mich auch meinerseits um einen Nachmieter bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
- vor 1 Jahrzehnt
Meistens ist es vertraglich geregelt, dass eine Kündigung der schriftform bedarf. Nu, wenn Du es ganz korrekt machen möchtest, schreibst Du:
Sehr geehrte/r....
hiermit möchte ich, die von mir bewohnte Wohnung (Adresse)...... zum (Datum) fristgerecht kündigen.
Der Ãbergabetermin der Wohnung kann am (Datum) um (Uhrzeit) erfolgen. Bitte bestätigen Sie mir diesen Termin oder sprechen Sie, telefonisch unter der Rufnummer.... einen anderen Termin, mit mir ab.
MfG
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch die Kündigung unterschreiben und alle Vermieter, die im Vertrag stehen- Beispiel Ehepaar/ Eigentümergemeinschaft- müssen in der Anrede stehen.
Das noch zu den anderen Antworten dazu ; )
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- vor 1 Jahrzehnt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Wohnung in der XX-Strasse 3, 12345 Musterstadt, zum nächst möglichen Termin.
Ich bitte Sie dies zu bestätigen und verbleibe mit freundlichem GruÃ
Max Mustermann
(Das ganze per Ãbergabeeinschreiben an der Vermieter)
- flohleLv 4vor 1 Jahrzehnt
Schick die Kündigung auf jeden Fall per Einschreiben- Rückschein. So hast du den Beweise, das dein Vermieter die Kündigung erhalten hat. Einige Musteranschreiben hast ja schon gesehen, wobei einige davon echt nicht zu empfehlen sind.
- HeinzLv 4vor 1 Jahrzehnt
stimmt die Kündigung muss 3 Monate vor Auszug nachweislich beim Vermieter eingegangen sein.Ein normaler Brief mit dem Betreff :Kündigung der Wohnung zum ....... wichtig ist am besten per Einschreiben ( Rückschein) !
Quelle(n): schlechte Erfahrung mit Kündigungen. - HoneymoonLv 4vor 1 Jahrzehnt
Zuallererst muss die Kündigung 3 Monate vor dem Tatsächlichen Auszugsdatum da sein. Natürlich eigent sich hierbei am besten die Schriftform.
Ein formloses Schreiben mit in etwas "Hiermit möchte ich das Mietverhältnis zum XX.XX.XX mit Bezugnahme auf die Kündigungsfrist, kündigen"
Eventuell wenn gewüscht einen Schlüsselübergabe sowie einen Wohnungsabnahmetermin vereinbaren. Und natürlich auf die Kündigungsbestätigung bestehen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
schreib einfach... ich kündige meine wohnung zum 1.3 und das wars...