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Bibi fragte in Yahoo ProdukteSonstige Yahoo Produkte · vor 1 Jahrzehnt

Kann man bei einer Postfachadresse nur die Initialen verwenden?

Hallo,

möchte mir gerne ein Postfach einrichten um dieses als Absenderadresse für Briefsendungen per Nachname zu benutzen.Das ich bei der Einrichtung des Postfachs meinen kompletten Namen nennen muss ist mir bewusst.Meine Frage ist nun,ob man dann auf dem Brief nur die Initialien verwenden darf.Möchte gerne online Waren verkaufen aber dabei anonym bleiben.

Also wenn jemand was weiß freue ich mich auf Antwort

LG Bibi

Leider habe ich keine Kategorie gefunden in welche meine Frage wirklich passt und die Kategorie "Andere" tauchte irgendwie nicht auf =(

Update:

Der Verkauf selber würde nicht über eine Homepage oder ähnliches laufen,sondern alles über Email und privat.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich habe auch ein PF und das wüsste ich auch gerne, ich schätze Du müsstet Dir mal selbste einen Brief schreiben um zu testen ob er trotzdem ankommt.

    Eigentlich ist der Name bei der PF Adresse total unwichtig, die richtige PF-Nummer und natürlich der richtige Ort muss nur stimmen.

  • Lilly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das so einfach wäre: ich hatte lange Zeit ein Postfach, aber so geht das auch nicht.

    Bei mir haben die schon "Dampf" gemacht, wenn mal ein Brief ankam auf dem mein Name falsch geschrieben war, weil sie meinten ich würde das Postfach mit ein paar Freunden teilen....

    Nachnahme Sendungen musst Du sowieso bei Abholung bezahlen - das liegt nicht einfach in Deinem Postfach - sondern nur eine entsprechende Nachricht.

    Und der volle Name muss drauf - das ist nun mal so - also auf die Tour kannst Du Dich nicht vor dem Finanzamt etc. "unsichtbar" machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kannst Du m.E. tun. Es zeugt allerdings nicht von Seriosität, und auch Kommentare in den Bewertungen werden entsprechend ausfallen.

    Wie willst Du denn die Zahlungen erhalten? Mit Paypal geht's, sonst brauchst Du die Absenderangaben angeben.

    Rein rechtlich besteht wohl ein Anspruch darauf, zu wissen, mit wem man einen Vertrag abgeschlossen hat. Auch Ebay ist verpflichtet, in einem Rechtsverfahren Deine Angaben offen zu legen. Allerdings gilt: wo kein Kläger, da kein Richter...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer etwas systematisch verkauft muss seine kompletten Daten angeben mit NAME VORNAME STRASSE NR usw.

    Sonst macht man sich strafbar und das kann sehr teuer werden siehe Impressumpflicht!

    Quelle(n): www.erecht24.de
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