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Frage an Sozialversicherungsfachleute ......?

Angenommen man (oder Frau) arbeitet 5 h täglich im öffentlichen Dienst und erkrankt schwer. nach 2 monaten krankschreibung und abgelehnter Kur erfolgt ein gutachten. festgestellt wird, dass eine berentung in erwägung zu ziehen wäre, da bereits 30 % schwerbeschädigung und gleichstellung vorhanden sind. ist es jetzt z.b. möglich, dass man ( oder frau) nach der kur nur noch 3 h täglich arbeitet und die differenz als rente bekommt ? im gutachten wurde aufgenommen das die arbeitszeit aus gesundheitlichen gründen schon von 8 auf 5 stunden reduziert wurde.

welche arbeitszeit dient dann als berechnungsgrundlage für die rentenleistung ?

Diese frage richtet sich nur an personen, welche sich mit dem sozial und rentenrecht auskennen.

für reine punktesammler werde ich noch eine 08/15 frage reinstellen. danke für euer verständnis

1 Antwort

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Um hier konkret was zu sagen, müßte man noch mehr über Deine Situation wissen!

    Und da es hier um den öffentlichen Dienst geht, wende Dich an den Sozialen Dienst der für Deine Behörde zuständig ist, oder den Gewerkschaftsfuzzi, sofern Mitglied, die beraten auch!

    ..

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