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Wie beantrage ich eine 30iger Zone?
Durch unser Wohngebiet geht die alte Hauptstraße. Vor ungefähr 15 Jahren erhielt die Stadt eine neue Haupt Zufahrtsstraße dies ist eine Staatsstrass, allerdings wurde die alte Hauptstraße, die durch unser Wohngebiet geht erhalten (ebenfalls Staatstrasse), jetzt gilt diese als heimlicher schneller Schleichweg und somit brausen einig mit 50 und mehr km/h durch diese enge Straße, außerdem befindet sich ein Kindergarten und zwei schwerbehinderten Wohnheime in dieser Strasse (kein Gewerbe). Was muss ich beachten damit ich die Straße zu einer 30er Zone erklären lassen kann und wer ist zuständig.
Gruß
Joker
Ihr habt alle Recht, das Problem liegt in der Staatsstrasse, angeblich kann eine Staatsstrasse nicht zur Zone 30ig erklärt werden.
7 Antworten
- Peter PLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zunächst muss ich etwas Grundsätzliches zu dem Thema sagen.
Es gibt Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie sonstige Straßen (Gemeindestraßen). Der Unterschied begründet sich darin, wer die Zuständigkeit für die Unterhaltung, also Wartung und Reparatur, hat. Diese Zuständigkeit richtet sich nach der Bedeutung und damit in der Regel auch der Größe und dem Ausbau der Straße. Beispiel: Hauptverbindungsstraßen von Ort zu Ort sind zumeist keine Gemeindestraßen mehr. Ich gehe davon aus, dass du mit der Bezeichnung Staatsstraße eine Bundesstraße oder zumindest eine Kreisstraße meinst.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Es ist vom Gesetzgeber verboten, eine Zone 30 im Bereich einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße einzurichten. Das steht in § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung. Damit ist das für die beschriebene Straße ausgeschlossen.
Eine Lösung wäre aber dennoch möglich.
Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, auf diesem Straßenabschnitt durch übliche Geschwindigkeitsbeschränkungen die Geschwindigkeit auf 30 zu begrenzen. Das wäre dann mit dem Verkehrszeichen 274 (siehe § 41 StVO) zu beschildern und damit ausdrücklich keine Zone. Mit dem Kindergarten und den Wohnheimen könnte das auch begründet werden. Mit einer Anfrage bei der Gemeinde muss zunächst geklärt werden, ob sie oder Landkreis für die Beschilderung zuständig ist. Dann kann ein Antrag eingereicht werden.
Die Behörde muss sich dann damit befassen und in der Regel auch eine Stellungnahme der Polizei einholen. In ihrer Entscheidung ist sie jedoch völlig frei.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rufe das Ordnungsamt deiner Stadt/Gemeinde an. Die sagen dir das.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde zuerst Unterschriften von möglichst vielen betroffenen sammeln und gleichzeitig Infos einholen wer für die Strasse zuständig ist, Gemeinde oder wenn's eine Staats strasse ist eben der Staat, dann sind die Chancen meiner Meinung nach aber sehr gering.
Dann an der zuständigen Stelle die Unterschriften einreichen, Leserbriefe an die Presse schreiben, auf Gemeinderatssitzungen gehen usw.
Du kannst nicht einfach beantragen und dann wirds gemacht.
- rolffineLv 7vor 1 Jahrzehnt
In München muà man einen Antrag im Bezirksaussschuà stellen, dann geht alles seinen Weg.............
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
habt ihr nicht so etwas wie einen Ortsvorsteher? Einen Bürgermeister? Schreib doch mal dort hin.
- GnurpelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Erkundige dich doch mal bei der Stadtverwaltung. Vielleicht bekommst du die ja auf deine Seite und dann hast du viel mehr Aussichten mit deinem Anliegen durchzukommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
zum gemeideamt gehen und es dort beantragen und mit der strassenmeisterei reden