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Ich und mein freund wollen zusammenziehen er ist Hartz IV Empfänger. Geht das?

Mein freund hat ziemlich Sress zu Hause er will ausziehen er ist schon über 25 wo muss man zuerst hingehen wenn man eine eigene Wohnung haben möchte ? Das Arbeisamt meint für 2 Pesonen 320 € Miete. Ist das Warm- oder Kaltmiete ? Kann ich auch mitziehen ich bin erst 23 und wohne noch zu Hause und mache einen 400€ Job? Würde ich auch was vom Amt bekommen solange bis ich eine richtige Arbeit hab. Ich freue mich auf jede antwort so schnell wie möglich. Wir wollen echt weg von hier wo man auch bessere Berufschancen hat.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich denke das geht klar, aber frag erst mal beim Amt nach. Und noch kurz zur Info: wenn du später mal einen echten Job hast , und dein Freund immernoch nicht, dann geht das Amt an dein Gehalt ne? Also überleg dir das noch mal, ob es nicht vielleicht besser wäre, erst einen Job zu haben und dann auszuziehen. Dein Freund kann ja alleine wohnen erst mal und du kannst dann ja öfters mal bei ihm sein. Aber kümmere du dich erst mal richtig um deine Zukunft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Liebe Jenny, du sorgst für dich schon selbst

    aber sehr bescheiden.

    Wenn du mit deinem Freund, der Harz 4 bekommt schon auf solch wackeligen Beinen eine Beziehung aufbauen willst,

    nein es wird schief gehen, spätestens dann, wenn das Geld fehlt. Es gibt deswegen garantiert echt viel STRESS,

    glaub es mir und dann ist es wieder aus und es bleiben

    nur als Erinnerung UNKOSTEN übrig und ein dicker Hals.

    Es ist leider so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ihr solltet daran denken, das Ihr Euch auch mal trennen werdet und wenn Ihr dann in einer Wohnung zusammen wohnt, muß einer raus! Das Amt bezahlt nur für die Wohnung, wenn geprüft wurde ob die Eltern, bei denen Ihr ja beide noch wohnt, nicht in der Lage sind für Euch aufzukommen. Das bedeutet es werden sehr sehr intime Fragen an Eure Eltern gestellt. Zum Beispiel: Wie viel Bargeld haben Sie im Portemonnaie? Oder ähnliches. Wenn die finanziellen und sonstigen Umständer der Eltern & Verwandschaft auf diese Weise geklärt sind und niemand gefunden wurde, der Euch finanziell unterstützt und auch keine Versicherung oder Sparvertrag existiert der gekündigt werden könnte (auch von Eltern) um Euch finanziell gut da stehen zu lassen, nur dann bekommt Ihr die Wohnung bezahlt. Allerdings bei der Miete wird's dann wohl eine ein Zimmer Wohnung. Besser währe es, wenn Ihr schon von zu Hause weg wollt, es nimmt sich jeder eine Wohnung und ist "Single"! Dann habt Ihr immer einen Rückzugs punkt und die Eheähnliche Gemeinschaft wird kein Problem für Euch sein. Denn das kommt auch noch dazu. Wenn Ihr in einer Eheähnlichen Gemeinschaft zusammen lebt, habt Ihr noch weniger Geld und wenn's ganz schräg läuft, dann muß einer für den Anderen auch noch aufkommen. Besonders der der eine Arbeit hat muß dann für den Zahlen der keine hat! Is echt wahr!!

    Ich hoffe ich konnte Euch helfen?

    Viel Glück!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einem Umzug muss zunächst vom JobCenter zugestimmt werden! Niemals einen Vertrag unterzeichnen bevor ihr Rücksprache gehalten habt - ansonsten werden weder Mietkaution, noch Umzugskosten übernommen!

    320,-€ sind Kaltmiete.

    Ja, natürlich kannst du mit deinem Freund zusammenziehen - ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.

    Du würdest dann auch Bezüge bekommen, ein Anteil deines 400,-€-Gehaltes wird aber angerechnet werden und du musst Arbeitsvertrag, sowie Lohnbescheinigungen regelmäßig vorlegen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    also bei dem freund müsste es auf jeden fall klar wenn er dem amt schildert was bei ihm zuhause los ist kriegst du auch geld vom amt???

    also bei mir und meinem freund war das so weil ich bin mit 19 ausgezogen also letztes jahr und da haben mein freund und ich angegebne vorbereitung auf die ehe da haben wir das bewilligt bekommen wenn deine eltern genung verdinen versucht das arbeitsamt dir zusagen das deine eltern für dich auf kommen müssen sonst musst du mit dem rechtsanwalt gegen sie vorgehen das hat das amt damals zu mir gesagt aber wie das bei dir ist weis ich nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    also 320 bekommt ihr wird als warm angerechnet.inkl.nebenkosten,alles was drüber ist müsst ihr dann von der eigenen tasche bezahlen.strom ist extra das müsst ihr auch bezahlen selber.

    ob du was bekommst weiss ich leider nicht,fragt mal nach wie es genau abläuft.

    es ist auch schwierig eine wohnung zu bekommen als hartz ,viele machen da einenrückzieher,

    ich kann dir den tipp geben .wenn ihr beide zum ersten mal auszieht ,dann könnt ihr einen erstausstattung beantragen ,die mietsicherheit bezahlt dann das amt auch.wenn sich die gesetzte nicht wieder geändert haben.

    viel glück euch beiden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip sollte es möglich sein. Da dein Einkommen von 400 Euro anteilmäßig mit an sein ALG 2 angerechnet wird, kommt in etwa ein Gesamtleistung von 700 - 800 Euro für eure Bedarfgemeinschaft heraus.

    Für einen 2 Personen Haushalt sind in etwa 440 Euro Kaltmiete + Nebenkosten angemessen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Immer Kaltmiete, immer Kaltmiete. Da wird zunächst der Mietsatz berechnet.

    Heizkosten immer extra!

    Ob du etwas vom Amt bekommen wirst ... zweifelhaft, da du selbst ja noch zu Hause wohnst (und unter 25 Jahre alt bist).

    Eigentlich müßte dein Freund dann auf H-IV verzichten ...

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