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Fragen zur Sozialhilfe, Wohnungsamt und Co?

Hallo,

ich bin am WE zum ersten mal mit oben genanntem Thema konfrontiert worden und habe keine Ahnung. Ich hoffe Ihr könnt mir bei meinem Problem mit Tipps, Links und Anlaufstellen helfen.

Die Mutter meines Freundes lebt von Sozialhilfe und in einer vom Amt gestellten Wohnung in München.

Leider kommt die Frau mit ihren Nachbarn nicht zurecht, baut psychisch wahnsinning ab. Also würden wir gern, dass sie in eine andere Wohnung zieht, die bei uns in der Nähe ist und vorallem das Nachbarschaftsproblem wegfällt.

An wen muss man sich wegen einer neuen Wohnung wenden? Welche Dokumente muss mein Freund organisieren?

Wie schnell geht so ein Umzug? Gibt es Stellen, die einem dabei helfen, den geistigen Zustand besser zu beurteilen und fest zu stellen ob alleine leben in ihrem zustand überhaupt noch eine option ist?

Eine weitere Frage: Wir haben gerade angefangen zu arbeiten und verdienen recht gut. Inwiefern wird das GEhalt meines Freundes nun auf die Sozialhilfe angerechnet?

Danke danke!

Update:

mein Freund lebt nicht mit seiner mutter zusammen das einkommen liegt bei 4500€

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wendet euch an den hausarzt er kann beurteilen und helfen.

    was ist ziehmlich gut verdienen? das können für den einen 800€ sein und für einen anderen 5000 € sein

    bitte genauer

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst sollte die Mutter Deines Freundes sich amtlich bescheinigen lassen (Amtsarzt, Gesundheitsamt o.ä.), dass sie psychisch leidet in ihrer jetzigen Wohnung und deshalb ein Umzug von Nöten ist. Dann sollte sie sich eine andere Wohnung suchen, ihr könnt ihr ja dabei behilflich sein.

    Wenn es dann soweit ist, soll sie mit dem neuen (noch nicht abgeschlossenen) Mietvertrag zum zuständigen Sozialamt gehen und fragen, ob diese bereit sind, die Kosten für diese Wohnung zu übernehmen. Auf diesem Amt kann man ihr auch Auskunft über evtl. Anspruch auf Wohngeld geben und ihr bei der Beantragung behilflich sein.

    Zu Deiner letzten Frage: Wenn Dein Freund nicht mit seiner Mutter in der neuen Wohnung zusammenlebt, wird auch sein Einkommen nicht berücksichtigt, da dies keine gemeinsame Haushaltsführung darstellt. Ob er ansonsten für den Unterhalt seiner Mutter aufkommen muss, kann ich Dir nicht zweifelsfrei sagen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund und seine Mutter könnten jederzeit eine andere Whg beziehen, wenn sie von der Miete her vom Amt übernommen wird.

    Allerdings wird das Amt die Umzugskosten nicht übernehmen, weil die Beiden ja nicht gezwungen sind, diese Whg zu verlassen.

    Wenn ihr Hausarzt bestätigen könnte, daß sie dort psychisch unter Druck steht, könnte es mit ganz viel Glück doch übernommen werden. Aber das solltet ihr genauer erfragen.

    Was die Wohnungssuche betrifft könnt ihr das selber in die Hände nehmen. Ein Nachweis vom jetzigen Vermieter, daß keinerlei Mietrückstände vorhanden sind könnte zusetzlich hilfreich sein. Aber wenn das Amt die Miete übernimmt, haben die Vermieter eine Sicherheit mehr!

    Was den Umzug selber betrifft müßt die die 3 Monate Kündigungsfrist abwarten. Könnte sein, daß das Amt die Überlappenden Mietzahlungen (wenn man die neue Whg schon beziehen kann und die alte noch einen Monat gezahlt werden muss) nicht übernimmt! Auch das solltet ihr erfragen!

    Und wie bereits geschrieben wurde, sind dein Freund und seine Mutter eine Bedarfsgemeinschaft. Also wird sein Verdienst mit angerechnet und somit wird ihre Sozialhilfe dementsprechend gekürzt. Meines Wissens gibt es sogar einen Hartz berechner im Internet... (jedenfalls gibt es den auch für Wohngeld und Arge)

    Übrigens!! Sollte ihr Hartzanspruch fast auf Null gekürzt werden, dann schaut mal, was euch in dem Falle an Wohngeld zustehen würde. Ein Beispiel: wir bekommen 90 Euro Wohngeld... würde ich stattdessen (was mir zustehen würde) Arge beantragen fällt das WG weg und laut Berechnung bekämen wir nur 45 Euro von der Arge....

    Also gut beraten lassen und vorab auch alles ausrechnen lassen! Die Sachbearbeiter im Amt sind dazu verpflichtet euch das genau auszurechnen!!!!

    Nachtrag:

    Das dein Freund NICHT bei deiner Mutter wohnt , hättest du gleich schreiben müssen. Dann verändert sich die Sachlage etwas.

    Denn nach dem "Generationsvertrag" könnte das Amt tatsächlich auf deinen Freund zukommen und sagen: Bitte unterstützen sie ihre Mutter!

    Diese Fälle sind eher selten, denn meist haben die Kinder eigene Unkosten und Familien.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo erst mal....

    Vorraussetzung, dass die neue Wohnung übernommen wird, ist unter anderem, dass sie, was die Kaltmiete betrifft, maximal das kostet, was das Amt vorgibt als Höchstgrenze. Ihr könnt entweder selber eine Wohnung suchen oder euch an das Wohnungsamt der Stadt wenden, allerdings sind da die Wartezeiten auf eine Wohnung recht lange. Dokumente braucht ihr keine, allerdings verlangen manche Vermieter eine Bestätigung des Amtes, dass die Kaltmiete übernommen wird und in welcher Höhe. Sowas bekommt ihr von der Sachbearbeiterin der Mutter.

    Wie schnell es geht, hängt davon ab, wie schnell ihr eine neue Wohnung habt.

    Beurteilungen, ob ein allein leben möglich ist, kann ein Psychologe ausstellen, allerdings müsst ihr euch darüber klar sen, dass das Amt eine amtsärztliche Untersuchung anordnen kann. Falls da festgestellt wird, dass ein allein leben nicht möglich ist, kann es sein, dass ein Betreuer gestellt wird. Da würde ich sehr vorsichtig sein.

    Lebt dein Freund in der Wohnung, dann wird sein Einkommen mit angerechnet, da er und seine Mutter eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. Der Freibetrag, der nicht angerechnet wird liegt bei 250,00€ wenn ich es noch richtig weiß.

    Genauere Infos findest du an vielen Stellen im Internet. Ich habe mir immer sehr viele Infos von www.arbeitslosenhilfe-online.de geholt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    man darf um die160€ dazu verdienen der rest wird angerechnet!eine wohnung muss in dem vorgegebenen rahmen liegen!dh frag nach wie groß und wie teuer die wohnung sein darf die (die arge) haben da gewisse ansprüche die erfüllt werden müssen!ich meine das die kaution auch gestellt wird wenn nötig die muss aber in raten zurück gezahlt werden!wie schnell der umzug geht liegt an den jetzigen und den nächsten vermieter kündigungsfristen usw!meistens 3 monate!manchmal kann man sich aber einigen wenn man zb einen nachmieter findet.

  • gilla
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    mercedes hat eigentlich schon alles wichtige gesagt. die arge ist für die vergabe einer neuen wohnung zuständig und muss zustimmen.

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