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Pepsi fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Wer muss zahlen?

mein 17 Jähriger Sohn hat an einer Bushaltestelle eine (1)Scheibe eingeschlagen und dies auch sofort bei Eintreffen der Polizie zugegeben.Er sagte auch er werde den Schaden zahlen.Nun kam eine Rechnung über 4 Scheiben und 450 Euro.Mein Sohn hat KEIN Einkommen!Muss ich,die Mutter jetzt zahlen?Kann ich meine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen?

Wer kennst sich aus?

Freue mich sehr über hilfreiche Antworten!!!

Update:

oh oh oh,was für Antworten!

An die,die es objektiv sehen und so geantwortet haben-Vielen Dank!

Mein Sohn hatte vergessen seine Medikamente zu nehmen-dadurch ist sein Handeln nicht zu 100% von ihm gesteuert!

Update 2:

@Lucy,das habe ich gerade schriftlich gemacht-Einspruch eingelegt-Danke!

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Haftpflicht greift nicht, da Vorsatz...Die Schuld trägt dein Sohn, hat er kein eigenes Einkommen, wird der Betrag dann beigetrieben, wenn er ein Einkommen haben wird. Wenn du es auslegst, dazu bist du nicht verpflichtet, muss dein Sohn an dich zurückzahlen....

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Deutschland haften Eltern generell NICHT für ihre Kinder, das ist ein weitverbreitetes Gerücht.

    Die Eltern haften nur in soweit, wie der durch das Kind entstandene Schaden auf ihre eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

    Ein gutes Beispiel wäre, wenn das Kind nicht 17, sondern erst 4 Jahre alt wäre. Es wäre fahrlässig gewesen, das Kind alleine zur Bushaltestelle gehen zu lassen.

    Das "Kind" ist hier 17 Jahre alt. So haftet es nach § 828 Abs. 3 BGB i.V. m. § 823 BGB, wenn ihm nicht die "zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" hat.

    Bei einem normal begabten 17- jährigen wird das der Haftung nicht entgegenstehen.

    Wenn er kein Geld hat, wäre der unkomplizierteste Weg, daß er sich "informell" das Geld von Dir "leiht". Denn mit 18 schon Inslovenzverfahren am Hals zu haben ist kein guter Start in die Volljährigkeit.

    Der Versuch über die Haftpflicht wäre einen Telefonaruf wert.

    In KEINEM Fall aber können die Eltern für den durch das Kind verursachten Schaden zwangsweise herangezogen werden, wenn der Schaden nicht auf eine Sorgfaltspflichtverletzung ihrerseits zurückzuführen ist.

    "Eltern haften für ihre Kinder" ist ein Märchen :)

    mfG

    Kwazulu

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lass deinen Sohn zahlen behalte das Taschen Geld bis ihr quitt seit. Du könntest natürlich auch anregen das er im Frühjahr Leuten beim Umgraben hilft und so schneller seine Schulden los wird.

    Versicherungen zahlen nur bei "Unfällen" und so hört sich deine Schilderung nicht an.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    den fall würde ich der privathaftpflicht-versicherung melden. die klärt zuerst einmal die schuldrechtlichen verhältnisse. sollte dein sohn aufgrund des nicht eingenommenen medikamente schuldunfähig gewesen sein, so wird sie wahrscheinlich bezahlen oder wenn es rechtlich korrekt ist den schadensersatzanspruch zurückweisen. dann bräuchte dein sohn auch nicht für den schaden aufkommen.

    falls es tatsächlich einwandfrei nachweisbar ist, dass dein sohn nur eine scheibe eingeschlagen hat, würde ich auf jeden fall auch das angeben. anderen falls ist es egal wieviele scheiben zertrümmert wurden. für die versicherung dürfte das eh nur ein bagatellschaden sein.

    dumm an der geschichte ist allerdings die zusage das dein sohn den schaden ersetzen will. was ich natürlich nicht beurteilen kann, ist inwieweit dein sohn zurechnungsfähig war, als er diese aussage gemacht hat.

    Quelle(n): meine meinung
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst nicht zahlen.

    Dein Sohn hat die Scheibe kaputtgemacht.

    Eltern haften nicht für ihre Kinder, ausser bei grober Verletzung der Aufsichtspflicht.

    Je nach den Tatumständen, die du aber nicht beschrieben hast, kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung zahlt.

    Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt sie.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "mit den weiteren Details":

    Ich würde es der Haftpflicht melden und auch der Versicherung es so melden, wie du unter "weitere Details" geschildert hast. Evtl. hilft ein ärztliches Attest....

    Die sollte es dann übernehmen, da ich hier keinen Vorsatz sehe (

  • Lilly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Versuche es ueber die Hafpflicht abzuwickeln.

    Aber wieso ploetzlich vier Scheiben, Dein Sohn hatte doch nur eine kaputt gemacht - da solltest Du Einspruch einlegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es net vorsätzlich war, zahlt die Haftpflicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit 17 ist er Halb mündig und nicht du musst zahlen sondern er selbst.wenn er das nicht kann dann muss er zusehen wo er das Geld auftreibt ,aber nur legal bitte ja?Ich finde man hätte in für Eigennützige Arbeit im Krankenhaus oder so einsetzen sollen .aber das sollte ja eine Strafe sein und nicht das er auch noch dafür bezahlt wird.Er kann selbst neben bei arbeiten gehen und das zahlen.Warum soll Mutti das machen er ist kein Flaschenkind mehr oder wie?Er kann Verantwortung übernehmen meinst du nicht auch?Ich würde auf keinen Fall Einspruch einlegen DENN DANN KANNST DU AUCH MIT EINER KLAGE RECHNEN WEGEN ZERSTÖRUNG ÖFFENTLICHEN EIGENTUMS. und dann wir härter bestraft.aber ich denke das ist schon zu spät.wenn man einen großen Fehler gemacht hatte sollte man doch nicht auch noch Widerspruch einlegen denke mal logisch?Das war ein sehr schlechter Rat meinst du nicht auch?Hoffentlich geht das jetzt nicht nach hinten los.

    Kwazulu hat da völlig Recht mein Sohn hat selbst eine Agentur und viele Leute wissen das nicht das nur gezahlt wird wenn eine Aufsichtspflicht vernachlässigt wird.Bei kleinen Kindern kann das aber auch wieder eine weitere Folge haben denn ist die Mutter in der Lage die Aufsicht für ihre Kinder zu übernehmen.aber ein 17 Jähriger kann selbst für seine Dummheit aufkommen,er weiß was er nicht tun darf.

    Was ist denn eine Privatpflichtversicherung ueberhaupt ,das hab ich noch nie gehoert?Meintest du Private Rechtschutz oder Haftpflicht?Die klaeren garnichts, das macht nur ein Anwalt und nicht eine Versicherung.Wenn die das zahlen sollen muss man erst einmal beweisen das es ein Unfalll oder versehen war und die Polizei wird das kaum bestaetigen denn die sind auch Zeugen fuer den Sachschaden den dein Sohn ja verursacht hatten.Eine Versicherung klaert keinen Sachverhalt auch keinen Rechtsstreit das muss mal klar gesagt werden.Das ist ja auch bereits entschieden worden denn er hatte es ja zugegeben und damit ist der Sachverhalt abgeschlossen und die Beweisfuhrung beendet.Nichts wird mehr geklaehrt denn der Zahlungsbescheit ist ja schon da!!Er sollte das besser zahlen befor das noch weiter geht denn die sind nicht zimperlich .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wozu bist du versichert die Haftpflicht muß zahlen spreche mit deinen versicherungen Vertreter er wird dir helfen

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