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Max F fragte in ReisenUSASonstiges - USA · vor 1 Jahrzehnt

Mitbringsel aus den USA. Was ist erlaubt ?

Ich werde demnächst für 2 Wochen in die USA reisen, nun wollte ich fragen, falls ich mir dort etwas kaufe (Technische Geräte, Klamotten etc.), und das dann wieder mit nach Deutschland nehme, bekomme ich dann unter Umständen Probleme mit dem Zoll ? Was ist erlaubt und welche Konsequenzen drohen falls die Grenze überschritten wird ? Und woher soll der Zoll denn wissen ob ich die Ware in den USA gekauft habe und nicht schon aus Deutschland mitgenommen habe ?

7 Antworten

Bewertung
  • Tolula
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Als erstes sollte es natürlich nicht übertrieben sein, wo man schon direkt auf den ersten sieht, dass so viel Kleidung, so viel selbe Kleidung, .... nur in den USa gekauft wurden sein können.

    Bei technischen Geräten könnte es schon besser vertuscht werden, aber nur, wenn man dann z. B. keine Verpackungen dabei hat.

    Bei Kleidung solltest du auf Kassenzettel achten, da du generell Sachen bis 175€ frei einführen darfst. Wenn du günstig eingekauft hast, es aber nicht anhand eines Kassenbons nachweisen kannst, wird der Wert der Ware geschätzt und diese Schätzung kann natürlich viel höher ausfallen, als es tatsächlich gekostet hat.

    iPod, ... solltest du evtl. schon nach dem aussteigen aus dem Flieger benutzen.

    Umso normaler es aussieht bei technischen Geräten umso besser.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt eine gewisse Freimenge. Erst wenn du die überschreitest musst du Zoll bezahlen. An allen neuen Sachen sollten keine Etiketten mehr sein. Wenn du viel holst, dann solltest du die Bons aufbewahren. Wenn du nicht nachweisen kannst wieviel du bezahlt hast, dann wird geschätzt und das geht immer zu deinen Lasten.

    Technische Geräte sollten nicht unbedingt mehr neu aussehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Alles ist erlaubt, nur eines darfst du nicht, dich erwischen lassen, So einfach geht das !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei "Mitbringseln" aus Nicht-EU-Staaten gelten bestimmte Freimengen und -beträge, für die kein Zoll gezahlt werden muß. Was darüber hinausgeht, muß verzollt bzw. versteuert werden.

    In den Quellen findest Du einige Informationen dazu.

    Wer z.B. durch eine Stichprobenprüfung beim Schmuggel erwischt wird, muß mit Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen. Ggf. können die Sachen auch beschlagnahmt werden.

    Und natürlich sind die Leute vom Zoll keine Idioten. Wenn sie Dich z.B. mit einem teuren niegelnagelneuen US-Labtop im Gepäck erwischen, brauchst Du ihnen gar nicht erst vorzumachen, Du hättest es schon bei der Hinfahrt dabei gehabt. (Labtops sind zwar zollfrei, es wird aber Einfuhrumsatzsteuer fällig) Auch 25 ungetragene US-Designerjeans wirst Du mit dieser Ausrede nicht durch den Zoll bringen, selbst wenn Du zuvor alle verräterischen Etiketten und Preisschildchen entfernt hast. ;o)

    Quelle(n): Reisefreigrenzen: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverke... Einfuhr von Elekrtoartikeln - Freimengen und Zölle http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_nicht... Zoll-Infoheft zum Reiseverkehr http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichu...
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten du erkundigst da mal beim Zoll selbst. so weit ich weiss, darfst du eine gewisse summe nicht ueberschreiten. Was dir passieren kann, ist dass du beim Zoll nachzahlen musst.

    Bei Elektorgeraeten wuerde ich aufpassen und darauf achten, dass du das Netzteil bzw den Stecker auch in Deutschland einstecken kannst und wie das mit der volt zahl ist. (die Kanadischen Elektrogeraete kannst zb nicht in D verwenden und natuerlich andersrum!!)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Achte nur darauf, dass die Geräte nicht aussehen, als hättest Du sie gerade aus der Verpackung geholt. Schutzfolien und Etiketten abreissen. Und nicht übertreiben.

    Nur 1 iPod, 1 Jeans. Nicht für die ganze Familie einkaufen! Nicht auffällig nervös wirken. Dann wird schon nichts passieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zollbestimmungen bei der Wiedereinreise nach Deutschland.

    Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    200 Zigaretten oder

    100 Zigarillos oder

    50 Zigarren oder

    250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

    Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder 2 Liter nicht schäumende Weine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

    Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:

    500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.

    Parfüms und Eau de Toilette

    50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette.

    Arzneimittel, die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.

    Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.

    Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.

    Einfuhrverbote bei der Rückkehr

    Es gibt eine Reihe von Einfuhrverboten, um nur einige Stichpunkte zu geben.

    Artenschutz

    Arzneimittel

    Betäubungsmittel

    Feuerwerkskörpe

    gefährliche Hunde (Kampfhunde)

    Lebensmittel

    Nachgeahmte Waren (Produktpiraterie)

    Sanitärer Pflanzenschutz (z.B. Kartoffeln)

    Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt

    Strafrechtlicher Schutz der öffentlichen Ordnung (z.B. Pornografie)

    Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)

    Waffen und Munition (Sportschützen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände)

    Da ich nicht alles auflisten kann, hier der Link zur genaueren www.zoll-d.de

    Verhalten am Flughafen bei der Wiedereinreise

    Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem Sie Ihr Gepäck geholt haben, können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.

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