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Schäden in Mietwohnung!?

Wie ist das mit der Nachweispflicht bei Schäden in der Wohnung? Seit dem Einzug vor ca. 4 Monaten, sind immer wieder Schäden an schlecht verlegten Fliesen, am Glas der Balkontür, an den Fliesen um die Toilette aufgetreten. Wer muss wem nachweisen, dass die Schäden nicht mutwillig oder grob fahrlässig entstanden sind, sondern dur laienhafte Ausführung?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Zweifelsfall wird dies ein Gutachter feststellen. Erster Schritt: vermieter ansprechen/anschreiben, auf die Schäden hinweisen und ihm eine Frist setzen (2-4 Wochen), bis zu der die Schäden behoben werden sollen. Wenn er dem nicht nachkommt,. ist Mietminderung möglich. Für mich immer das Wichtigste: Miteinander reden!!!!

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn einige der Schäden im Wohnungsübergabeprotokoll bereits aufgelistet wären, wäre das sehr hilfreich für dich.

    Nachdem die Schäden anscheinend erst nach dem Bezug der Wohnung aufgetreten sind, empfehle ich dir dringend, jeden Mangel zu protokollieren und neutrale Augenzeugen hinzuzuziehen.

    Jeden entdeckten Mangel als Mängelrüge an den Vermieter weiterleiten, mit der Aufforderung der Mängelbeseitigung.

    Wenn mit dem Vermieter kurzfristig keine Einigung zu erzielen ist, würde ich an deiner Stelle schnellstmöglich einen Gutachter hinzuziehen, um alle vorhandenen Schäden zu begutachten, auch wenn du als Auftraggeber ihn zunächst zahlen musst.

    In einigen Jahren kann keiner mehr feststellen, wie die Schäden nun entstanden sind. Vor Gericht wird dann nur ein fauler Kompromiss herauskommen.

    Natürlich ist der Vermieter beweispflichtig, wenn er bei deinem Auszug die angeblich "von dir" angerichteten Schäden ersetzt haben möchte.

    Aber Gerichtearbeiten heutzutage fast ausschließlich mit Einigungen und sprechen ungern Urteile, um den Fall vom Tisch zu haben.

    Dann ist die Dokumentation eines Gutachters zum strittigen Zeitpunkt Gold wert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst Deinem Vermieter jeden Schaden unmittelbar nach dem Entdecken melden. Wenn sich Fliesen im Bad lösen (bei normaler Nutzung; wenn Du da mit nem Stemmeisen dran gegangen bist natürlich nicht, würde man auch sehen.), von der Wand oder vom Boden, ist der Vermieter dafür zuständig. Es sei denn Du hast die Fliesen selber gelegt (in Absprache mit ihm oder ohne ihn=) dann musst Du dafür sorgen, dass Alles wieder in Ordnung kommt.

    Wenn Du Schäden meldest, dann erkläre wie sie Dir aufgefallen sind und wann Du sie bemerkt hast.(immer schriftlich)

    Schäden die fahrlässig entstanden sind (z.B. Durchzug und die Balkontür knallt zu und bekommt dadurch einen Riss) musst Du selber zahlen, dafür hat man dann eine Haftpflichtversicherung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    also als erstes musst du das deinem Vermieter sofort melden (und die Schäden am besten fotographieren) damit man am Ende nicht dir die Schuld zuweisen kann. Frag doch auch zur Sicherheit mal beim Verbraucherschutz nach. Normalerweise ist der Vermieter schon verpflichtet, die Wohnung in einem einwandfreien Zustand zu vermieten.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Oh Oh... Du bist in der Falle... wie willst Du denn beweisen, wie die Wohnung war und ist?... Diese Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften , denen ist es total egal was ist... zahlen musst Du...

    Sofort Fotos machen und diese beglaubigen lassen... aber diese Gesellschaften sind mit allen Wassern gewaschen, das sind ganz fiese Finanzhaie, für die Die Du garnicht existierst. Du bist in einer besch... Situation, leider

    Quelle(n): Ist mir sogar 2 mal passiert
  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Zweifel ein Gutachter von der Industrie und Handelskammer. Weise den Vermieter auf die schlechten Arbeiten hin, dazu bist Du verpflichtet, sonst kann er Dich haftbar machen. Melde ihm jede Fliese. Das Glas an der Balkontür hat bestimmt kein Laie verlegt. Hier muß der Vermieter Ansprüche an die Firma stellen die dies gemacht haben. Das gilt auch für die Fliesen, wenn er sie selbst verlegt hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wirst du nicht beweisen können das der vermieter vielleicht selber dort Hand angelegt hat und Fusch am Bau war. Dafür muss ein Meister dir das bescheinigen und der muss auch die reparaturen durchführen. Ob du dann vom Vermieter das Geld erhältst bleibt fraglich.

    Wen gar nichts geht hilft da nur ein Anwalt, leider mal wieder.

    Gruß

    Franky

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