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Neues GmbH-Gesetz?
Es wurde doch immer diskutiert über neue Bestimmungen zur Gründung einer GmbH... Hat sich da zum 01.01.08 eigentlich was getan? Gibt es neue Bestimmungen? Wenn ja, welche?
3 Antworten
- RobLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die wichtigsten Eckpunkte des GmbH-Gesetzes:
1. Das Mindeststammkapital sinkt auf 10.000 €
Von bislang 25.000 € wird das Mindeststammkapital auf 10.000 € gesenkt. Damit wird die Rechtsform GmbH auch für Kleingewerbetreibende, etwa im Dienstleistungsbereich, attraktiver, die im Unterschied zum produzierenden Gewerbe weniger Anlagevermögen benötigen.
Was im neuen GmbH-Gesetz vornehm "Seriositätsschwelle" genannt wird, findet wohl auch die Zustimmung von Banken und Lieferanten. Ein Hauptvorwurf gegen Limited-Unternehmer besteht bislang darin, dass sie nicht genügend Sicherheiten vorweisen müssen. Oft verlangen Banken deshalb separate Bürgschaften, bevor sie an eine Ltd. Kredite vergeben. Gleiches gilt für Lieferanten, die sich mittels Wirtschaftsauskünften vorab über ihren Geschäftspartner informieren.
2. Genehmigungspflichtige Gewerbe können schneller starten
Bislang bestimmt das behördliche Genehmigungsverfahren, wann ein Unternehmer mit seinem Handwerksbetrieb oder seiner Gaststätte starten darf. Wer sich ins Handelsregister eintragen will, muss die erforderlichen Urkunden bereits in der Tasche haben.
Künftig soll dies im neuen GmbH-Gesetz voneinander abgekoppelt werden. Wer zum Beispiel die Versicherung abgibt, eine Konzession beantragt zu haben, darf künftig seine Kneipe ins Handelsregsiter eintragen lassen und starten. Allerdings muss er innerhalb einer noch nicht näher definierten Frist die Betriebsgenehmigung nachreichen, sonst wird sein Unternehmen wieder aus dem Handelsregister gelöscht.
3. Missbrauch durch "Firmenbestatter" wird mit GmbH-Gesetz erschwert
Durch komplizierte Transaktionen können bislang so genannte Firmenbestatter verhindern, dass überschuldete Unternehmen ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren durchlaufen. Firmenbestatter, die sich selbst eher als "Krisenberater" bezeichnen, kaufen eine von der Pleite bedrohte GmbH gegen einen symbolischen Preis auf, entlassen den bisherigen Geschäftsführer und verlagern die Aktivitäten ins Ausland.
Der Alt-Eigentümer zahlt ein Honorar an den "Berater" und ist von seiner Schuldenlast befreit. Frühere Geschäftspartner, Lieferanten und das Finanzamt haben das Nachsehen.
Der Entwurf zum neuen GmbH-Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Zukunft im Handelsregister einen zustellungsfähige Geschäftsanschrift eingetragen werden muss. Die bisher im GmbH-Gesetz genannten Ausschlussgründe für Geschäftsführer werden zunehmend dahingehend erweitert, dass als Geschäftsführer nicht mehr bestellt werden kann, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsrechts verstoßen hat.
Ob die Reform des GmbH-Gesetzes wirklich dazu führen wird, dass sich weniger Jungunternehmer für eine Gründung nach ausländischem Recht entscheiden, ist fraglich. Nach dem Vorbild der britischen Limited, bei der das Stammkapital gerade mal 1 Pfund Sterling (ca. 1,40 Euro) beträgt, war ja vor zirka einem Jahr sogar die 1-Euro-GmbH im Gespräch. Doch diese Pläne sind wohl untergegangen.
- emibrdLv 4vor 1 Jahrzehnt
Zunächst, zum 01.01.2008 hat sich noch nichts getan. Das Gesetz wird wohl erst im 2. oder 3. Quartal 2008 kommen.
Informationen erhälst Du unter den unten genannten Links.
Schau dort nach da die Informationen recht ausführlich und verständlich sind. Eigene Kommentare sind daher überflüssig.
Quelle(n): http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/A... http://www.bmj.bund.de/enid/7b093e4996681621f85ee3... http://www.bmj.bund.de/enid/7b093e4996681621f85ee3... - vor 1 Jahrzehnt
Mal erhlich das soll mir scheiss egal sein mit der GmbH ich habe seid 8 jahren eine Ltd und die sind viel besser als GmbH und viel günstiger..und die bekommt so gut wie jeder..nur lohnt sich die nicht für jeden..dafür braucht man ein gutes laufendes geschäft..
Quelle(n): giz