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TinkaMiez fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Härtefallscheidung?

Überall im Netz steht nur, dass man eine Härtefallscheidung beantragen kann, wenn die Ehefrau von einem anderen schwanger ist.

Wie sieht es aus, wenn der Mann von seiner "Neuen" ein Kind erwartet?

Die Nocheheleute sind erst sein November getrennt...

Danke für jede Info!

Update:

Die Neue ist nach eigenen Aussagen mindestens in der 8. Woche...

Wenn die Ehefrau in der Trennungsphase schwanger wird, ist auch dann eine Härtefallscheidung vom Gesetz her möglich...

Warum also nicht, wenn der Ehemann ein weiteres Kind zeugt?

Update 2:

Die Frau hat einen kleinen Sohn, die Neue auch. Die Neue "verbietet" dem Mann, seinen Sohn zu sehen, wenn er es doch will, wird sie krank. Die Neue ist übrigens Borderliner...

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also ich glaube, da die beiden schon getrennt sind von Tisch und Bett müssen sie das Trennungsjahr voll abwarten. Anders ist es bei Ehebruch da kann man Härtefall beantragen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn die Schwangerschaft der Nebenbuhlerin für die noch-Ehefrau ein nachweislich ernstzunehmendes psychisches Problem darstellt,die Situuation also nicht zumutbar ist,wird eine Härtefallscheidung beschlossen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    http://www.unglaub-recht.de/html/familienrecht.htm...

    http://www.scheidung.de/kostenlose_ratgeber_-_rech...

    Hier in den Links kannst du nachlesen, welche Voraussetzungen gebeben sein müssen für eine Härtefallscheidung.

    Im Übrigen kann keiner Verlangen, dass ein Vater sein Kind nicht sehen darf, ausser das Gericht wegen bestimmter Umstände.

  • Indamo
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das scheint wirklich kein Härtefall zu sein.

    Aber hier findest du viele Informationen :-)

    http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Schei...

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  • tilla
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Härtefällscheidung kommt nur zu stande wenn häusliche gewalt vorliegt, nicht etwar nur weil die freundin schwanger ist oder die frau, das sehen die richter leider nicht als härtefall. lg tilla

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