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Abmahnung rechtens??????
Laut Dienstplan habe ich heute eigentlich frei, da wir im Moment aber ziemlich unterbesetzt sind, kam, wie schon so oft, der Anruf, ich solle heute doch arbeiten.
Ich habe abgelehnt und gesagt, ich hätte heute einfach keine Zeit.
Kann ich für diese Ablehnung abgemahnt werden?????
8 Antworten
- dwgafLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kommt darauf an, wie es im Arbeitsvertrag festgelegt ist.
Meiner persönlichen Meinung nach, kannst du nicht abgemahnt werden, da dir dienstfreie Zeit zugesichert war und du keinen Bereitschaftsdienst hattest.
Aber einen Schritt Richtung Arbeitsplatzsicherung hast du damit sicherlich nicht getan ...
- vor 1 Jahrzehnt
NEIN eigentlich nicht, wenn du frei hast dann hast du frei ausser wenn du auf berreitschaft bist, dann kannst du abgemahnt werden... aber du hast frei von daher kannst du ablehnen auch wenn du zeit hast.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
eigentlich nicht. AuÃer du hattest stand by und kein frei. Aber das hättest du ja dann auch geschrieben. WeiÃt du, ich hatte früher auch so einen tollen Arbeitgeber. Habe mir angewöhnt, immer zu lügen wenn so ein Anruf kam. Behaupte einfach du wärst in einer ganz anderen Stadt unterwegs bei Freunden zu Besuch, weil du ja dachtest du hättest frei. Am besten am anderen Ende von Deutschland, dann suchen sie sich jemand anderes, den sie anrufen können. Aber abmahnen dürfen sie dich nicht, du hast auch ein Anrecht auf ein Privatleben. Was wäre wenn du beim Arzt gewesen wärest oder wirklich einen dringenden Termin hättets, den du nicht verschieben kannst??? Die Arbeitgeber von heute sind schlimm.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Diese Frage ist auf Basis der voreliegenden Informationen nicht zu beantworten. Was sagt der Arbeitsvertrag zu diesem Thema (also zu der Verpflichtung, bei Personalengpässen auch an Tagen auf Anforderung zur Verfügung zu stehen, die lt. Regeldienstplan eigentlich freie Tage sein sollten)?
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- HaraldLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es kommt auf das Dienstrecht an- ein Beamter z.B. muesste erscheinen- egal ob frei oder nicht.
Bei Angestellten ist das eine Frage des Einsatzes, z.B. Bereitschaftsdienst.
Bei regulaeren Dienstzeiten, also Tagesdienst braucht man nicht mit Sondereinsaetzen zu rechnen.
Du schreibst von "Dienstplan", da nehme ich mal an, dass Wechselschichten die Regel sind.
Im Schichtdienst gelten wieder andere Regeln, die manchmal auch Sonderschicht-Pflichten beinhalten oder sich freibleibend bezueglich besondere Umstaende ausbedingen.
Abmahnungen finde ich in den letzten Faellen nicht gerechtfertigt, Sonderkuendigungen kann man jedoch kaum veruebeln, weil der Mitarbeiter sich nicht "loyal" genug zeigt.
(ggf. wird halt ein anderer Anlass Grund fuer eine "Freisetzung" werden- und wer er konstruiert werden muss oder mit Hilfe von Kollegen zustande kommt)
- vor 1 Jahrzehnt
Also ich denke für das bekommst du sicherlich keine abmahnung ! denn es ist ja auch ganz kler , das du an deinem freien tag deine freizeit planen kannst undwenn dann ein anruf kommt ? du eben mal kene zeit hast . für den fall das du docj eine bekommt , würde ich dir den gang zum arbeitsgericht vorschlegen
- ferris_olLv 4vor 1 Jahrzehnt
Naja, schon nicht gut so´ne Situation. In Deinem Arbeitsvertrag steht ja auch irgendwo drin das Du Dich verpflichtest Schaden von der Firma abzuwenden. Es wird hier sehr auf den Einzelfall ankommen.
Wenn Du z.B. in einem Altenheim arbeitest und dort sind 2 Pflegerinnen von der Leiter gestürzt und liegen nun im Krankenhaus, dann wäre es natürlich übel wenn Du nix Besseres im Angebot hättest als "ich wollte heute aber meine Nägel lackieren".