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Rettungswagen...?

Hey Leute hab ma ne Frage...

Mach grad Zivi und muss da mit nem Sprinter-Bus Rentner von Zuhause abholen. Nun ist das Problem, dass ich dazu teilweise so parken muss, dass ich die Straße blockiere und ein Rettungswagen nicht durchkommt. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste ich dabei rechnen, wenn wirklich mal ein Notfall ist...

Update:

Em Leute nach den ersten 3 Anworten glaub ich lest ihr die Frage nicht richtig...

Mir is klar das ich die Konsequenzen trage und dass es ******** is wenn ich da parke.

ICH WILL NUR WISSEN MIT WAS FÜR EINER STRAFE ICH ZU RECHNEN HABE...

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du musst nicht so parken - du tust es einfach.

    Also rechtliche Konsequenzen wie jeder Normalbürger auch.

    Otto Lehmann kann gern ein Stück laufen, wenn nicht benötigt er etwas Hilfe um zum Bus zu kommen.

    Du machst es im nur bequem, in den Bus zu kommen.

    Schwer gehbehinderte Personen kannst du ehh nicht alleine transportieren.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Wenn Du tatsächlich ein Einsatzfahrzeug im Einsatz durch Deine Parkweise behinderst, ist ein gebührenpflichtiges (ca. 26 Euro) Bußgeld von 40 Euro die Folge, außerdem gibt es einen Punkt. Führerscheinrechtlich handelt es sich hierbei um einen B- Verstoß.

    mfG

    Kwazulu

    Edit 1: Genau das, was Franke geschrieben hat, wollte ich fast wörtlich auch so sagen: "Du musst so nicht parken, Du tust es einfach" ;)

    Edit 2: Totschlag kommt hier nicht in Betracht. Auch bei Körperverletzung dürfte es hier an der objektiven Zurechnung zur Tathandlung fehlen.

    Edit 3: Ach so, hatte es vergessen: Rechtliche Rechtfertigungsgründe (rechtfertigender Notstand nach § 16 OwiG oder Sonderrechte nach § 35 StVO) kommen hier nicht in Betracht. Mit der Notwendigkeit des Parkens könntest Du (in aller Regel) einen Einspruch in solch einem Fall nicht begründen. Sollte übrigens Vorsatz angenommen werden (bezüglich des Parkens, Parken in zweiter Reihe, Warnblinkanlage o.ä. sind ein Ansatz dafür), wird das Bußgeld verdoppelt.

    Quelle(n): BKatV
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da haben die Anderen recht, kostet enorm viel Geld und den Führerschein, wobei wenn jemand deshalb jemand stirbt auch Totschlag in Frage kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du fähst und parkst das Fahzeug und deswegen biste auch für verantwortlich.....red ma mit dem Chef

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dein Arbeitgeber nicht zahlt,bist du dran

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