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Arbeitslos?
Wenn ich arbeitslos bin und meine Mutter wurde ganz plötzlich ein Pflegefall,kann ich für drei Monate die Pflege übernehmen und bekomme ich dann weiter Arbeitslosengeld auch wenn ich ab Februar in Harz IV komme?
6 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn Du arbeitslos bist und Deine Mutter pflegst bekommst Du trotzen Harz 4 wenn die Zeit für das Arbeitslosengeld abgelaufen ist.
- vor 1 Jahrzehnt
Dein Bezug von Alg I oder später dann Hartz IV bleibt von der Pflegebedürftigkeit deiner Mutter unberührt. Wenn ihr in einem Haushalt wohnt, bildet ihr bei Hartz IV-Bezug eine Bedarfsgemeinschaft, wo bei eventuellen Erhalt von Pflegegeld, dieses bei der Berechnung der Hilfsbedürftigkeit angerechnet wird.
- o.O?Lv 5vor 1 Jahrzehnt
Zum einen hast du weiter Anspruch auf Hartz4 und zum anderen kannst du wenn du häusliche Pflege machst, noch nen Antrag auf das sogenannte Pflegegeld machen.
Inwiefern das wiederum auf hartz4 angerechnet wird, wenn es angerechnet wird entzieht sich leider meinen Kenntnissen,
da kann dir aber die Krankenkasse mehr zu sagen
Quelle(n): http://www.medizinfo.de/pflege/versicherung/leistu... nur mal so eine kleine vorweg info - il DottoreLv 5vor 1 Jahrzehnt
@ ulmeuhu: falsche und leichtfertige Antworten können in existenziellen Bereichen wie diesem zu erheblichen finanziellen Schäden führen!
zur Frage:
Der Bezug sowohl von ALG I als auch ALG II ist daran geknüpft, daà man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Man steht dem Arbeitsmarkt dann zur Verfügung, wenn die wöchentliche Zeit für andere Tätigkeiten 15 Wochenstunden nicht überschreitet!
Frag auch mal bei der Krankenkasse, ob und wieviel Pflegegeld Deiner Mutter je nach Pflegestufe zusteht und beantrage dies vorsorglich im Auftrag Deiner Mutter. Möglicherweise kann sie Deine Pflegetätigkeit ja schon hiervon bezahlen.
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- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
das pflege-geld bekommt deine mutter und nicht Du, es wird also auch nicht angerechnet!
- Uwe NLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du bekommst Arbeitslosengeld bis Januar. Ab Februar Harz IV , wenn es dir zu steht!!! Warum beantragst du kein Pflegegeld????? Wenn ein Angehöriger Pflegefall ist und auch eingestuft wurde, kann der wenige der ihn pflegt und versorgt Pflegegeld beziehen!!!! Der Betrag kommt auf die Einstufung des Pflegefalles drauf an!!! Informiere dich mal!!!! Ich hoffe du kannst mit den Informationen was anfangen!!!