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Wenn im Mietvertrag steht "nicht verpflichtet eine Abschlussrenovierung durchzuführen" können dann die Tür und
die Wand rot bleiben? Oder muss ich die trotzdem weiß streichen?
Ich hab beim Einzug renoviert und das steht auch im Mietvertrag.
Vielen Dank.
5 Antworten
- Merce2010Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
es darf nur nicht schwarz sein, und du musst nachweisen können wann du das letze mal renoviert hast, eine küche z.bsp. alle drei jahre , wohnzimmer alle 5 jahre, man hat als mieter trotzdem eine fürsorge pflicht. mit den fristen solltest du dich noch mal erkundigen, bin mir da nicht so ganz sicher bei den zeiten. also es sollte in einem ordentlichen zustand sein, sonst kann der vermieter auf deine kosten renovieren lassen.kommt natürlich nun auch darauf an wann du eingezogen bist wenn es 10 jahre her ist und in deinem vertrag --besenrein stehen sollte brauchst du garnichts machen, da gilt noch das alte vertragsrecht
heute gibt es viele verträge die sittenwidrig sind, auch bankverträge z. bsp. bürgschaften bei eheleuten oder versicherungen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bei der Tür bin ich mir nicht sicher.
Hast du den Vermieter gefragt, ob du sie umlackieren darfst?
In unserer vermieteten Wohnung sind die Türen in Eiche furniert, wenn da einer ungefragt drüberstreichen würde, wäre das für mich Sachbeschädigung.
- CarolineLv 4vor 1 Jahrzehnt
Bei meiner Mutter war das so, als wir ihre Wohnung auflösten,machten wir nichts als besenrein zu übergeben. Den beim Einzug war die Wohnung auch nicht renoviert gewesen und daher sah ich auch nicht ein die Wohnung zu renovieren. sicherheitshalber meim Mieterbund nachfragen.
- SinaTLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dass man alles weiß streichen muss, ist ein alter Hut, das muss man nicht mehr.
Und wenn du auf eigene Kosten beim Einzug renoviert hast, musst du beim Auszug nicht renovieren.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nach neuesten Rechtssprechungen musst du gar nichts mehr machen, denn der Nachmieter gestaltet sich die Wohnung doch eh nach seinem Belieben.
Gruß
Franky