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Miete zu hoch weil Mann verstorben ist.Brauch dringend eure Hilfe?
Meine Schwägerin hat ihre Mann im November durch tot verloren und nun wird die Wohnung zu teuer.Sie bekommt jetzt nur noch hartz 4 ud eine kleine Rente.Sie hat 2 Söhne und die Wohnung ist einfach zu groß und zu teuer.
Das schlimme an der Situation ist das sie und ihr Mann einen Mietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen haben und der Vermieter sie jetzt nicht gehen lassen will. Arbeitsamt sagt aber die Wohnung ist zu teuer. Sie kann die hohe Miete einfach nicht mehr aufbringen. Habt ihr einen Tip . ist echt dringend weil der Vermieter keine Rücksicht für ihre jetzige Situation aufbringt.
12 Antworten
- HelgaleLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Handelt es sich hier um eine Bedarfsgemeinschaft, weil Du von zwei Söhnen sprichst, oder wohnen die woanders. Da die Schwägerin jetzt Hartz IV bekommt, könnte ich mir vorstellen, daß die Angelegenheit von amtswegen schon geprüft wurde. Ist von hier aus nicht so korrekt zu beantworten, deshalb würde ich auch mit Prozesskostenhilfe einen Anwalt einschalten.
- UlliLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dieser Mietvertrag kann für mein Rechtsempfinden nicht mehr bindend sein, weil sich die Voraussetzungen vollkommen geändert haben. Hat deine Schwägerin schon Mieterschutzbund, Verbraucherschutzzentrale und Sozialamt befragt? Der Vermieter ist mir rätselhaft. Ist er erst durch ausbleibende Mietzahlungen zur Vernunft zu bringen? Der Verdacht drängt sich auf, dass er Angst hat, keinen Nachmieter zu finden, der für die Wohnung das Geld zahlt, das er bisher bekommen hat. Warum bloss? Könnte die Wohnung überteuert sein? Du könntest mal kurz in den Mietspiegel der Stadt schauen, in der deine Schwägerin wohnt und vergleichen.
- hans MLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ein halbes Jahr muss die Argentur für Arbeit auf jeden fall die höhere Miete weiter zahlen
Falls die sich ernsthaft weigern, sofort zum Sozialgericht und Klage einreichen.
Wenn ihr zur Zeit sogar die Kündigung und somit der verlust der Wohnung droht. Bekommt sie bis zur klärung der Klage eine Einstweilige Anordnung, wo das Arbeitsamt umgehend zur weiteren Zahlung der Wohnungskosten verdonnert wird.
Diese kann man selber auch ohne Anwalt machen. Einfach hin zum Sozialgericht, dort sind Leute die einen sogar bei aufsetzung der Klage behilflich sind. So endstehen auch erstmal keine Kosten.
- Gina ®Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Sie soll unbedingt zum Arbeitsamt und zum Sozi gehen.Die werden dem Vermieter schon die Leviten lesen.Und wenn es drauf ankommt,kann sie ProzeÃkostenbeihilfe beantragen,was sie auch 100%ig bekommt und sich einen,Anwalt nehmen.
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- citywolfLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich weiÃ,dass man aus Zeitmietveträgen rauskommt wenn man dem Vermieter einen Nachmieter präsentiert. Mein Arbeitskollege hat das kürzlich so gemacht. Der Tipp sich bei ARGE Hilfe zu holen ist aber auch sehr gut!
- vor 1 Jahrzehnt
3 Nachmieter bringen.
Miete nicht zahlen und Mietnomade werden.
Oder einfach ausziehen, die Kaution vergeigen und den Vermieter vor Gericht treffen - wobei das für Hartzis meistens gut ausgeht, weil da ja nichts zu holen ist.
- AnaisLv 6vor 1 Jahrzehnt
Es ist jetzt ganz wichtig was in dem Vertrag steht.
Steht dort beginnt am....... und endet am........ weil (also mit Begründung, ist es ein echter Zeitvertrag wo man nicht raus kommt. Wenn dort aber nur steht: Miet vertrag für 3 Jahre, heiÃt das, Du kannst mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist raus. Hol Dir Beistand und zeigt auch der Arge die Stirn, so einfach kann man es sich nicht machen wie die. Zur Ãberbrückung muà man Euch helfen, ansonsten ab zum Sozialgericht.
Tut mir sehr leid Eure Situation und wünsche Euch alles Gute!
Quelle(n): Bin selbst Vermieterin - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde zu einem Anwalt für Mietrecht gehen, da Deine Schwägerin kein grosses Einkommen hat, bekommt sie Prozesskostenhilfe, was in diesem Fall ratsamer ist, als der Mieterverein, da sie dort erstmal den jahresbeitrag bezahlen muss.
Der Anwalt prüft dann auch den Mietvertrag auf seine Rechtsmässigkeit, was eben Miete etc. anbelangt und wird sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Sollte es dann herauskommen, dass der Mietvertrag tatsächlich unkündbar ist, tritt ein Härtefall ein und die zuständige ARGE muss diese miete dann auch voll übernehmen. Deine Schwägerin hat ja dann den entsprechenden nachweis. Viel Glück!
- vor 1 Jahrzehnt
NACH MEINEM wISSEN IST DER VERTRAG HINFÃLLIG ; BITTE GENAU ERKUNDIGEN BEI DER VERBRAUCHERZENTRALE ; DAS KOSTET MEINES WISSENS !10 EURO UND DA GIBTS WIRKLICH HILFE :::