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Mit 9 Jahren wurde ich adoptiert. Und jetzt will mein biologischer Vater eine Erbe hinterlassen.Geht das?
Geburtsurkunde wurde dadurch geaendert auf anderem Familiennamen. Wie kann man beweisen,dass er mein Vater ist? Mein vorheriger Name taucht nirgendwo mehr auf!
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auf dem Amtsgericht/Standesamt ist dein Geburtsname registriert, auch dann, wenn er nicht mehr verwendet werden darf.
Ganz klar hast du einen Erbanspruch an deinen leiblichen Vater!
Hole dir die entsprechenden Informationen beim städtischen Notar - kostet nichts!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mit der Adoption erlöschen die bisherigen Verwandschaftsverhältnisse.
Du hast keinen Erbanspruch gegen die leiblichen Eltern. Sie können dir aber durch Testament etwas vererben. Leider gelten dann nicht die höheren Freibeträge für leibliche Kinder.
Quelle(n): Erbrecht kenn ich mich ganz gut aus;) - GerechtigkeitLv 7vor 1 Jahrzehnt
Na klar geht das!
Er braucht Dich nur mit Deinem heutigen Namen, Geburtstag und heutigem Wohnort in seinem Testament aufführen und das reinschreiben, was Du einmal erben sollst. Dafür ist ein Beweis, dass er Dein Vater ist, nicht notwendig, denn er kann an den vererben, an den er das möchte.
Den Beweis der Vaterschaft kann man heute durch einen Gentest eindeutig nachweisen, falls ihr das möchtet.
- marga_spanielLv 7vor 1 Jahrzehnt
du erbst nur , wenn er dich in sein Testament einträgt, denn durch die Adoption, bist du nicht mehr verwandt mit ihm, laut Gesetz.
Ohne testatament bekommst du keinen cent
ist leider so.
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- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
ich will hier niemanden wiederholen, aber der verdinand hat vollkommen recht!
- OLv 7vor 1 Jahrzehnt
er kann Dich natürlich in seinem Testament bedenken, einen Erbanspruch z.B. Pflichtteil hast Du aber nicht, da mit der Adoption von Gesetz jegliche Rechte und Pflichten von Deinen leibl. Eltern auf die Adoptiveltern übergehen.
Vom Gesetz besteht zu deinem leibl. Vater kein Verwandtschaftsverhältnis mehr.
Dadurch fällst Du auch in höchste Erbschaftssteuerklasse, mit den geringsten Freibeträgen.
Allerdings bei Deinen Adoptiveltern stehen Dir im Erbfall die niedrigen Freibeträge für Kinder zu.
Quelle(n): meine Meinung, erkundige Dich aber bei einem Rechtsanwalt oder Notar http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/fram... - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Natürlich er ist doch jetzt dein Vater...und es gleibt glaub ich auch ihm überlassen wem er was erbt...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
in der volksschule müsste noch irgendwas sein - oder könnte.
der du hast selbst noch hefte aus der zeit