Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

gillian07 fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Mit 9 Jahren wurde ich adoptiert. Und jetzt will mein biologischer Vater eine Erbe hinterlassen.Geht das?

Geburtsurkunde wurde dadurch geaendert auf anderem Familiennamen. Wie kann man beweisen,dass er mein Vater ist? Mein vorheriger Name taucht nirgendwo mehr auf!

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auf dem Amtsgericht/Standesamt ist dein Geburtsname registriert, auch dann, wenn er nicht mehr verwendet werden darf.

    Ganz klar hast du einen Erbanspruch an deinen leiblichen Vater!

    Hole dir die entsprechenden Informationen beim städtischen Notar - kostet nichts!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Adoption erlöschen die bisherigen Verwandschaftsverhältnisse.

    Du hast keinen Erbanspruch gegen die leiblichen Eltern. Sie können dir aber durch Testament etwas vererben. Leider gelten dann nicht die höheren Freibeträge für leibliche Kinder.

    Quelle(n): Erbrecht kenn ich mich ganz gut aus;)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Na klar geht das!

    Er braucht Dich nur mit Deinem heutigen Namen, Geburtstag und heutigem Wohnort in seinem Testament aufführen und das reinschreiben, was Du einmal erben sollst. Dafür ist ein Beweis, dass er Dein Vater ist, nicht notwendig, denn er kann an den vererben, an den er das möchte.

    Den Beweis der Vaterschaft kann man heute durch einen Gentest eindeutig nachweisen, falls ihr das möchtet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    du erbst nur , wenn er dich in sein Testament einträgt, denn durch die Adoption, bist du nicht mehr verwandt mit ihm, laut Gesetz.

    Ohne testatament bekommst du keinen cent

    ist leider so.

    ♥

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ich will hier niemanden wiederholen, aber der verdinand hat vollkommen recht!

  • O
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    er kann Dich natürlich in seinem Testament bedenken, einen Erbanspruch z.B. Pflichtteil hast Du aber nicht, da mit der Adoption von Gesetz jegliche Rechte und Pflichten von Deinen leibl. Eltern auf die Adoptiveltern übergehen.

    Vom Gesetz besteht zu deinem leibl. Vater kein Verwandtschaftsverhältnis mehr.

    Dadurch fällst Du auch in höchste Erbschaftssteuerklasse, mit den geringsten Freibeträgen.

    Allerdings bei Deinen Adoptiveltern stehen Dir im Erbfall die niedrigen Freibeträge für Kinder zu.

    Quelle(n): meine Meinung, erkundige Dich aber bei einem Rechtsanwalt oder Notar http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/fram...
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich er ist doch jetzt dein Vater...und es gleibt glaub ich auch ihm überlassen wem er was erbt...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    in der volksschule müsste noch irgendwas sein - oder könnte.

    der du hast selbst noch hefte aus der zeit

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.