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Korrekt Ummelden, stehe nicht im Mietvertrag?
Hallo,
ich bin vor kurzem zu meiner Freundin gezogen, die auf Miete wohnt. Nun muss ich mich ja ummelden (schon längst überfällig). Meine Freundin ist Mieterin und ich wohne quasi nur da ohne im Mietvertrag zu stehen. Muss ich da beim Ummelden beim Einwohnermeldeamt irgendetwas beachten?
Gruß
Marco
Das mit dem "als Gast wohnen" ist interessant.
Ich hab zwar noch mein Zimmer bei meinen Eltern, aber ich wohne jetzt schon seit Monaten mit Sack und Pack bei meiner Freundin. Der Vermiete wurde schon informiert, nur umgemeldet hab ich mich noch nicht.
11 Antworten
- RobLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du kanst dich ohne Probleme ummelden, es wäre nur sinnvoll dem Vermieter bescheid zu sagen wegen den Nebenkosten.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du muÃt Dich nur anmelden und den Vermieter informieren. Er kann es nicht verwehren, da Deine Freundin ihren Leben so gestalten kann wie sie will. Lt. Mietvertrag muà er wegen der Umlagen jedoch benachrichtigt werden. (Hausordnung)
@ Da Ako.. Ein Lebenspartner ist kein Untervermietverhältnis.. Untermieter können und bestimmt Voraussetzungen abgelehnt werden, Lebenspartner jedoch nicht.
@Berateri.. Als Gast oder Besucher darf man nur bis zu 6 Wochen da wohnen, sonst wird es lt. Meldegesetz anmeldepflichtig.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das Meldeamt interessiert sich nicht für den Vertrag oder sonstige irgendwelche Schriftstücke.
Einfach hingehen und ummelden!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein!
Melde dich einfach an.
EDIT:
Nach dem neuen Meldegesetz wird der Vermieter nicht mehr informiert, wer gemeldet ist. Er muss selbst tätig werden und Auskunft verlangen.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die neue Addresse wird auf den Perso geklebt- den also mitnehmen.
Der Vermieter sollte auch Bescheid wissen, damit er die Nebenkosten der Mieterin anpassen kann- Müll, Warmwasser.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das Ummelden selber ist einfach, aber der Vermieter sollte das schon wissen und damit auch einverstanden sein, ansonsten hast du bald wieder einen Gang zur Meldestelle nötig.
- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
mach Dich bloss nicht verrückt, Du brauchst auf dem meldeformular keine unterschrift des vermieters,- ich würde alseinzugsdatum weniger als 4 wochen intervall eintragen, kann ja keiner nachprüfen! warum bleibst Du nicht einfach bei Deinen eltern gemeldet? wäre am einfachsten, oder meldest einen zweiten wohnsitz an bei Deiner freundin? ich weiss ja nicht, wo ihr so wohnt, wenn das auf dem land ist, fällt es irgendwann mal af, dass da dauerns ein auswrtiges kennzeichen herumsteht, Dein auto kannst Du auch am zweiten wohnsitz anmelden,- so sachen würde ich beachten, um nicht aufzufallen! ob Du im mietvertrag stehst oder nicht, wen juckt das!
- Dana da ArconLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das ist dann ein sogenanntes Untermietverhältnis. Davon muss der Vermieter vorher informiert werden, ich hoffe das habt ihr gemacht.
Ummelden ist kein Problem, funktioniert nicht anders als sonst auch. Sag dort einfach dass du zur Untermiete wohnst.
Quelle(n): eigene Erfahrung - TinkaMiezLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du kannst dich jederzeit ohne Probleme ummelden, kein Einwohnermeldeamt interessiert sich dafür, ob du im Mietvertrag stehst...
- vor 1 Jahrzehnt
ja, du muÃt erklären das ihr zusammen wohnt. der vermieter kann gegen eine lebensgemeinschaft nicht einwänden.