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Flohmarkt im internet, wie ist da die rechtliche lage?

Flohmarkt im internet, wie ist da die rechtliche lage? In meinem Forum möchten wir eine art tauschbörse/flohmarkt errichten und fragen uns, ob das erlaubt ist, denn immerhin geht es um echtes geld und echte gegenstände.

Wer weiß da was Genaues und kann mir sagen wo ich das nachlesen kann?

Danke schon mal.

Update:

Flohmarkt im internet, wie ist da die rechtliche lage? In meinem Forum möchten wir eine art tauschbörse/flohmarkt errichten und fragen uns, ob das erlaubt ist, denn immerhin geht es um echtes geld und echte gegenstände.

Wer weiß da was Genaues und kann mir sagen wo ich das nachlesen kann?

Es ist nur dazu da, dass leute einander finden, und dann sachen austauschen oder verkaufen, aber wir bieten quasi nur die plattform. ... muss man das irgendwo melden oder darf das jeder einfach so machen?

Immerhin haben wir admins keinerlei gewinn dadurch.

Danke schon mal.

2 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Man könnte das ganze ansehen, wie ein Forum.

    Wichtig ist nur: Verdient Ihr an der Seite Geld (also soll es ein kommerzielles Projekt werden) oder stellt Ihr nur die Plattform bereit?

    Wenn Ihr es nur privat betreibt, dann gelten für euch alle Rechte wie für jeden anderen HP-Betreiber auch. Wenn Ihr die Seite kommerziell Betreibt (Also mit Gewinnabsicht) sieht die Lage wieder anders aus.

    Auch solltet Ihr darauf achten, das nicht alles Angeboten wird, also nicht irgendwelche Links zu ominösen Download-Seiten etc.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie schon erwähnt, ist die Gewinnerzielungsabsicht relevant. Soweit ihr vor habt, durch dieses Forum auch nur 1 Cent zu verdienen (egal in welchem Zeitraum), seid ihr gewerblich tätig!!! Das muss euch bewusst sein.

    Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann meldet entweder vorsorglich ein Gewerbe an oder geht zu eurem Steuerberater. Er wird euch beraten und weiter helfen.

    Macht ihr Gewinn, aber habt euch nicht gewerblich gemeldet, beginnt das schöne Kapitel der Steuerhinterziehung.

    -------------------------

    Nachtrag:

    Die Plattform alleine könnt ihr schon anbieten ohne dass euch was passiert. Ihr solltet jedoch in jeder Transaktions-E-Mail und auf der Seite und auch in den AGBs darauf hinweisen, dass der Vertrag nur zwischen den beiden Parteien, nicht jedoch zwischen der jeweiligen Partei und euch zustande kommt. Das gilt dann gleichzeitig als Rechtsbelehrung.

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