Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Trennung... und nun?

Hallo... Mein Lebensgefährte und ich haben uns gerade getrennt und ich werde mit unserer Tochter ausziehen.

Jetzt weiß ich nicht was ich alles machen muß (Behördengänge ect..) da ich echt überhaupt keine Ahnung von sowas habe.. Woher auch..

Ich weiss nur dass ich aufgrund des Erziehungsurlaubes , in dem ich noch bin, Hartz IV bekomme. Wo beantrage ich das? Beim Arbeitsamt? Was für Unterlagen brauchen die? Wie groß darf die neue Wohnung sein und wie hoch die Miete ect..

Vielen Dank schon mal für eure Antworten...

Update:

Vielen lieben Dank schon mal für diese informativen Antworten! Sind sehr hilfreich!

Zum Glück haben wir uns "einvernehmlich" getrennt weil es einfach nicht mehr ging leider und ich muss für den Unterhalt nicht kämpfen... Wenn er sich an das hält was er gesagt hat, aber das glaub ich schon...

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da ich die gleiche Geschichte von meiner Ex-Schwägerin kenne, weiß ich, dass du beim Arbeitsamt Hartz IV beantragen kannst. Dort bekommt man sämtliche Unterlagen, die ausgefüllt werden müssen und auch alle Informationen (wenn man nur fragt) was die größe der Wohnung etc betrifft. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube einem 2-Personenhaushalt stehen 60 qm zu und alles was größer ist muss man aus eigener Tasche zahlen. Du kannst aber auch im Internet auf der homepage vom Arbeitsamt nachsehen dort stehen sämtliche Infoblätter zum Download bereit wodrin auch die Höhe des Grundbedarfs etc stehen und ebenso der Antrag.

    Ich hoffe das hilft dir ein bisschen weiter. Und viel Glück.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    das finde ich schade für Euch - aber es wird wohl das beste sein.

    Guck mal hier:

    Plötzlich alleinerziehend: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a...

    http://www.allein-erziehend.net/forum/portal.php

    oder googlen.... Da Du ja eh die Beiträge lesen müßtest, empfiehlt sich gleich so 'ne Seite von Profis/Betroffenen.

    Verein alleinerziehender Mütter und Väter: - Sehr patent:

    http://www.vamv.de/

    Viel Glück.

    P.S.: Mir fällt da noch was ein... Um Ärger mit dem Kindsvater zu vermeiden, was die Unterhaltszahlungen angeht: Beantrage beim Jugendamt eine Beistandschaft (am besten sofort beim JA anrufen - Da Du noch in Erziehungsurlaub - heißt schon lange Elternzeit - bist, nehme ich mal an, dass Deine Kleine Tochter unter 12 Jahre ist). Das Jugendamt streckt Dir Geld vor und holt sich das Geld später beim Kindsvater zurück. - und Du weisst immer, was er verdient, weil er sich nackig machen muss vorm JuAmt.

    Ich benötigte damals eine Anwältin dazu und habe Prozesskostenbeihilfe vom Amt bekommen - also die Anwältin hat mich nix gekostet.

  • Indamo
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier ist die Umzugscheckliste :-)

    http://www.ummelden.de/Umzugscheckliste.html

    Die angemessene Wohnungsgröße:

    2 Personen ca. 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume

    http://www.mieter-themen.de/article1486.html

    Hier werden dir alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet:

    http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-al...

    Jetzt kommen anstrengende Tage auf dich zu.

    Alles Gute!

  • vor 1 Jahrzehnt

    So traurig es für alle Beteiligten ist - für Sie nichts wie hin

    zum Arbeitsamt . Die sagen Ihnen genau - was Sie beizubringen haben . Wohnung muss angemessen sein

    für 2 Personen durften schon 60-70 m2 drin sein - aber auch

    hier kann nur der "Kundenberater/Vermittler" verbindlch

    Auskunft geben . Sie dürfen aber auch ein Anrecht auf

    eine "Sozial-Wohnung" haben - die besonders günstig in

    der Miete sind - da öffentlich gefördert ! Über die Höhe und Angemessenheit entscheidet auch der Sachbearbeiter

    Und was sehr wichtig ist , nehmen Sie Ihren Partner in die Pflicht - der ist zunächst (sofern in der Lage) für den Unterhalt der Tochter zuständig-bevor die öffentliche Hand eingreift !

    Denken Sie auch daran , Ihr Kind in einem Kindergarten

    anzumelden , für den Fall dass Sie Arbeiten möchten

    Alle Gute dann

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.