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Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung?
Mit wieviel Prozent fängt jemand an, der erstmals ein Auto versichert und Führerschein-Neuling ist?
Ohne Trickserei mit Zweitwagen usw. Also ganz regulär.
Ist das bei den Versicherungen noch unterschiedlich?
Hängt es auch mit dem Alter des Versicherungsnehmers zusammen?
Leute, schaut mal genau hin! Die Frage ist schon interessant. Sicherlich nicht für ´ne Silvesternacht, stimmt. Aber ich wünsche niemanden, dass er irgendwann mal in die gleiche Situation gerät, wie es mir widerfahren ist.
Meine Partnerschaftsbeziehung ist in die Brüche gegangen, weil man mir meinen SFR zugunsten des Sohnes "gestohlen" hat. Das war des Guten nicht genug. Meine Prozente wurden auf die Mutter übertragen, die genauso unwissend war wie ich.
Ja, dann wird´s für Mr. Cool-Man jetzt ja richtig teuer. Anstelle von 60 % darf er nun 450 % (also das Doppelte von 225 %) zahlen, weil auf dem Übertragungsantrag falsche Angaben gemacht wurden und meine, sowohl die Unterschrift der Mutter gefälscht wurden.
2 Antworten
- Gerhard SLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
mit 225%, es kann aber sein, dass die prämie verhandelbar ist, alles ist heute verhandelbar, besonders, wenn Deine family alle ihre verträge bei einer gesellschaft hat und die nicht ein direkt-versicherer ist, bei denen ist nichts zu machen! untr 25 ist es immer die höchstprämie,- und ds hat auch gute gründe! die idee mit dem zweitwagen ist noch die beste von allen, denn einen SFR kann man ja nur übertragen, wenn der empfänger die entsprechende zahl an fahrpraxis-jahren hat,also, FS inhaber für 2 jahre kann keinen SFR von 10 jahren übernehmen!
Quelle(n): guten rutsch, gruss gws - OLv 7vor 1 Jahrzehnt
Fahranfänger und Versicherungsnehmer, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 (meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz lässt sich nicht einheitlich feststellen, da je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr, der Rabatt unterschiedlich ist (siehe dazu auch: Schadenfreiheitsklassen). Wer bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines ist, wird sofort mit SF 1/2 (meist 140%) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Umgekehrt heisst dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Türkei etc.) nicht entsprechend anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit der Schadefreiheitsklasse o (Null) erfolgen.